Nach über einem Jahr konnte endlich ein negativer Schufa Eintrag der Telekom Deutschland GmbH beseitigt werden. Was im außergerichtlichen Verfahren noch in weiter Ferne schien, konnte im gerichtlichen Verfahren endlich erreicht werden. Der negative Schufa Eintrag wurde nunmehr durch die Telekom Deutschland GmbH widerrufen.
**Was ist der Hintergrund zu dem Schufa Eintrag?**
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Im November 2014 hat die Telekom Deutschland GmbH einen negativen Eintrag zu Lasten einer Frau aus dem Osten Westfalens eingemeldet. Die ursprüngliche Hauptforderung belief sich auf 56,89 Euro. Zuzüglich Mahnkosten, Zinsen und Inkassogebühren wurde sodann der Eintrag in Höhe von 215,00 Euro bei der Schufa Holding AG eingemeldet. Die Forderung wurde kurz darauf auf 286,00 Euro aktualisiert. Überraschend für die Betroffene war, dass die Forderung bis zum März 2016 insgesamt weitere 14 Mal auf 286,00 Euro aktualisiert wurde, bevor im April 2016 die Erledigung der Forderung eingetragen wurde.
Diese vielfache Aktualisierung wurde bereits durch das außergerichtliche Verfahren beseitigt, sodass es im gerichtlichen Verfahren „nur“ noch um den Grundeintrag sowie eine Aktualisierung und die Erledigung der Forderung ging. Das Abwicklungskonto war also weiterhin im Schufa-Datenbestand gespeichert.
# **Wie kam es zur Löschung des negativen Schufa Eintrages?**
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Nachdem das außergerichtliche Verfahren nur eine minimale Änderung des Schufa Eintrages bewirken konnte, erhob die Betroffene über die Experten der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte aus Berlin Klage vor dem zuständigen Landgericht.
Argumentativ berief sich die Klägerin darauf, dass sie nicht ausreichend gemahnt wurde und dass die eingetragene Forderung in einer sittenwidrigen Höhe eingemeldet wurde. Noch bevor ein Gerichtstermin stattfand, konnte ein Vergleich geschlossen werden. Darin verpflichtete sich die Telekom Deutschland GmbH dazu, den negativen Schufa Eintrag zu widerrufen. Damit konnte das Problem letztendlich nach über einem Jahr zu Gunsten der von AdvoAdvice vertretenen Kundin gelöst werden.
# **Was tun, wenn man einen negativen Schufa Eintrag hat?**
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Sollte sich in Ihrer Selbstauskunft ein sog. Abwicklungskonto o.ä. als Negativeintrag befinden, dann sollte umgehend ein Experte im Datenschutzrecht kontaktiert werden. Häufig stehen die Chancen auf eine erfolgreiche Löschung besser, wenn man unmittelbar reagiert. Wenn der Eintrag nach den gesetzlichen Fristen gelöscht wird, dann bleibt dieser nach Ausgleich der Forderung, genannt Erledigung, noch über drei Jahre bis zum Jahresende nach Zahlung im Schufa-Datenbestand bestehen.
Es ist daher in der Regel zu empfehlen, die offenen Beträge auszugleichen und die Sache einem Experten vorzulegen. Dieser kann dann überprüfen, ob eine Löschung des Eintrages erreicht werden kann.
Haben auch Sie Probleme mit Einträgen in Auskunfteien, wie z.B. Schufa-Holding AG, Bürgel, Creditreform, Boniversum oder anderen? Dann wenden Sie sich an die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB unter info@advoadvice.de.
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Zusätzliche Informationen zu unserem Schufa-Experten Dr. Sven Tintemann finde Sie auch unter https://tintemann.de.