Angesichts der Niedrigzinspolitik der EZB und dem damit verbundenen Ausbleiben von Renditechancen haben sich neben den klassischen Investitionsformen in Immobilien und Edelmetallen in den letzten Jahren auch Anbietermodelle entwickelt, welche Investitionen in sogenannte strategische Metalle und seltenen Erden anbieten.
# Was sind strategische Metalle und seltene Erden?
Seltene Erden sind kostbare Metalle, die hauptsächlich in der Industrieproduktion zum Einsatz kommen und sich auch in vielen Produkten der Computer-Hochtechnologie befinden. Dazu zählt z.B. Cerium, Neodym, Samarium oder Scandium. Strategische Metalle werden oft auch als Technologiemetalle mit besonderen Eigenschaften bezeichnet. Dazu gehören beispielsweise Indium, Gallium und Tellur.
Diese Metalle haben den Reiz, dass sie nicht überall abbaubar sind, sondern sich die Fördergebiete oft auf umschlossene Territorien beschränken und damit eine besondere wirtschaftliche und politische Bedeutung haben. Beispielsweise wird eine Vielzahl solcher Metalle in China gefördert, was dem Land eine strategische Rolle in der Welt-Rohstoffwirtschaft ermöglicht.
Allerdings ist zu beachten, dass diese Metalle mitunter starken Wertschwankungen unterliegen und insoweit größere Investitionen wohl auch langfristig gesehen werden müssen mit mit dem Risiko für den Anleger, auch empfindliche Verluste zu erleiden.
Seitdem die chinesische Regierung seit dem 15. Juli 2019 verbindliche Standards im Umgang mit seltenen Erden eingeführt hat um den illegalen Abbau und die Lagerung und damit das Angebot an seltenen Erden zumindest kurz bis mittelfristig zu verknappen, ist auch eine fortlaufende Entwicklung in diesem Rohstoffmarkt ersichtlich.
# TerraMetal Invest GmbH – TerraMetal Swiss GmbH
Ein Anbieter solcher Metalle ist die TerraMetal Invest GmbH aus dem schleswig-holsteinischen Quickborn. Mit der TerraMetal Swiss GmbH schließen Anleger einen Lagervertrag ab, wenn diese sich entschließen, die von Ihnen erworbenen Metalle nicht selbst ausgehändigt zu bekommen, sondern in einem Zollfreilager in der Schweiz zu deoponieren.
Unter anderem werden dort Metalle angeboten, die sich in Verbindung mit einem Kauf-und Lagervertrag erwerben und in Zollfreilagern, beispielsweise in der Schweiz, deponiert werden können.
Soweit so gut. Mandanten berichten uns nun, dass bei der TerraMetal Invest GmbH erworbene und durch die TerraMetal Swiss GmbH gelagerte Metalle nach erfolgter Investitionen wohl nicht mehr so einfach verkaufen lassen. Bitten der Mandanten an die Geschäftsführung, nunmehr die Investition rückabzuwickeln bzw. einen Verkauf der gelagerten Metalle zu bewirken, werden von der Geschäftsführung nach Angaben unserer Mandanten wohl nicht immer umgesetzt. So wird wohl nach Angaben unserer Mandanten zum Teil darauf verwiesen, dass Verkäufe mangels Abnehmern nur schwer verzögert möglich sein werden und auch bedingt durch fallende Preise und einer negativen Wertentwicklung Verkäufe länger dauern können.
Die Mandanten erhielten sogenannte „Eigentumsurkunden“ nach dem die Investitionssumme bei der TerraMetal Invest GmbH eingegangen war. Darauf angegebene Chargennummern sollen die in Zollfreilagern in der Schweiz gelagerten Metalle bezeichnen und sollen zeigen, dass gelagerte Metalle den einzelnen Investoren eindeutig zugeordnet sind.
Selbstverständlich wird die TerraMetal Invest GmbH gemeinsam mit der TerraMetal Swiss GmbH nicht für eine negative Wertentwicklung bei den von ihr angebotenen Metallen verantwortlich sein. Allerdings ist es tatsächlich möglich, seltenen Erden und strategische Metalle zu verkaufen. Hier wird sich zeigen, wie zukünftig mit den teils erheblichen Investitionen von Anlegern bei der TerraMetal Invest AG umgegangen wird.
Die Fachanwälte der Kanzlei AdvoAdvice mbB aus Berlin verfügen aufgrund langjähriger Praxis über eine umfassende Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht und beraten Anleger im Rahmen von Beratungsfehlern und weiteren Pflichtverletzungen seitens Emittenten von Vermögensanlagen.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und geben Ihnen gerne eine kostenfreie, verständliche und für Sie nachvollziehbare Ersteinschätzung damit Sie wissen, wo Sie rechtlich stehen. Dann können wir gemeinsam entscheiden, ob und wie eine anwaltliche Begleitung erfolgversprechend und vor allem für Sie wirtschaftlich sinnvoll wäre.
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