Texxol Mineralöl Aktiengesellschaft: Widerruf wegen fehlerhafter Belehrung

Die Firma Texxol Mineralöl Aktiengesellschaft bot Anlegern an, sich an ihr als stiller Gesellschafter zu beteiligen. Dies war in den Anlagevarianten Sprint und Sprint Plus möglich. Bei der Kanzlei AdvoAdvice melden sich in der Zwischenzeit Anleger der Texxol und erkundigen sich nach einer Möglichkeit, den Vertrag zu beenden oder aus diesem auszusteigen.

# Risikoreiches Anlagemodell

Die Beteiligung als stiller Gesellschafter ist für die Anleger nicht ohne Risiken. Bereits im Jahr 2016 wies die Finanztest auf Risien der Anlageform hin, welche bis zu einem Totalverlustrisiko reichen können. (Zum Bericht bei Finanztest)

Der Anleger, dem hier vor allem Zinsen versprochen wurden, trägt aber auch ein Verlustrisiko, welches bis hin zum Totalverlust gehen kann.

# Widerrufsbelehrung in Beitrittserklärung nicht ausreichend

Ein Ausweg für Anleger, die ihre Beteiligung bei der Texxol AG beenden wollen, liegt im Widerruf der Beteiligung, wenn diese in einer sog. Haustürsituation abgeschlossen worden ist, also bei dem Anleger zu Hause oder bei der Arbeit.

Hier können Unklarheiten in der Widerrufsbelehrung nutzbar gemacht werden und führen dazu, dass der Anleger die Beteiligung auch heute noch wirksam widerrufen kann.

# Ansprüche gegen Berater prüfen

Zudem sollten Anleger prüfen lassen, ob sie einen Anspruch gegen den seinerzeit tätigen Anlageberater aus Falschberatung geltend machen können. Hier besteht die Möglichkeit im Fall einer nicht anlegergerechten bzw. nicht anlagegerechten Beratung nach der sog. Bond-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) die Anlage rückabzuwickeln und vom Berater Rückzahlung der Anlagesumme gegen Übertragung der Anlage zu verlangen.

# Zusammenfassung

In jedem Fall sollten betroffene Anleger Ihre Anlage von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen, um danach eine Strategie zum weiteren Vorgehen zu entwickeln. Dies ist meist schon gegen eine geringe Erstberatungsgebühr möglich. In der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte steht Dr. Sven Tintemann als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht unter 030 921 000 40 oder info@advoadvice.de für Rückfragen zur Verfügung.

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