Thomas Lloyd: Anlegergemeinschaft feiert 100. Prozesserfolg

Vor mehr als drei Jahren wurde die Thomas Lloyd Anlegergemeinschaft durch die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB ins Leben gerufen. Mehr als 300 Anleger haben sich mittlerweile dieser Anlegergemeinschaft angeschlossen. Diese feiert nunmehr für den 100. Anleger einen Prozesserfolg. 

Ein Rückblick ins Jahr 2019

Im Februar 2019 erhielten die Anleger in Genussrechte der Thomas Lloyd Investments GmbH und die Anleger in atypisch stille Beteiligungen der DKM Global Opportunities Fonds 01 GmbH Post von der Thomas Lloyd Anlegerverwaltung. 

Es wurde drin über die Verschmelzung ihrer Anlagegesellschaften auf die in England befindliche CT Infrastructure Holding Limited informiert.

Die bisher bestehenden Anlagen sollten in ihrer ursprünglichen Form keinen Bestand mehr haben. Die Anlagen seien angeblich aus steuerlichen Gründen abgewertet worden und nichts mehr wert.  Den verdutzten Anlegern, die ihre Anlage bisher noch nicht gekündigt hatten, wurde mitgeteilt, dass sie nunmehr Aktionäre der Limited geworden wären und auf einen Börsengang im Jahr 2021/2022 warten sollten. Anlegern, die bereits zum Ablauf des Jahres 2017 oder 2018 gekündigt hatten, wurde geraten, die Kündigung zurückzunehmen. 

Viele Rat suchende Anleger meldeten sich daher bei der Kanzlei AdvoAdvice und schlossen sich zu der Thomas Lloyd Anlegergemeinschaft zusammen. 

Klagewellen zeigen Erfolge

Bereits die erste Klagewelle im Jahr 2019 führte zu zahlreichen Erfolgen vor den Landgerichten und auch einigen Amtsgerichten. Viele dieser Entscheidungen sind bereits durch Oberlandesgerichts bestätigt worden. Klageabweisende Urteile wurden durch die Oberlandesgerichte abgeändert und die Beklagte CT Infrastructure Holding Limited zur Zahlung verurteilt. Mehrere Entscheidungen der Oberlandesgerichte sind mittlerweile in Rechtskraft erwachsen und die Anleger, die früh geklagt haben, haben bereits die erstrittenen Rückzahlungen erhalten. 

Eine zweite Klagewelle startete kurz vor dem Ablauf des Jahres 2020. Auch diese führte zu weiteren Erfolgen gegen die CT Infrastructure Holding Limited. Mittlerweile liegt daher eine gefestigte Rechtsprechung der Berufungsgerichte vor. So wurden bereits 28 Erfolge vor Oberlandesgerichten und 2 Erfolge vor Landgerichten in den Berufungsverfahren erzielt. Die CT Infrastructure Holding Limited konnte sich gegen Klägerinnen und Kläger, die von der Kanzlei AdvoAdvice vertreten wurden, bisher in keinem einzigen Berufungsverfahren durchsetzen (Stand: 16.03.2022). 

Zuletzt wurden auch nach dem Vollzug des Brexit zum 31.12.2020 weitere Klagen eingereicht. Diese dritte Klagewelle zeigt nun ebenfalls erste Erfolge. Mehrere Landgerichte nahmen eine Zuständigkeit auch nach dem Brexit an und verurteilten die CT Infrastructure Holding Limited weiterhin zur Zahlung. Diese Entscheidungen sind bisher noch nicht rechtskräftig, da die Beklagte gegen sie noch das Rechtsmittelt der Berufung einlegen kann. 

Über 100 Anleger in Gerichtsprozessen erfolgreich

Insgesamt konnten mehr als 100 Anleger der Thomas Lloyd Anlegergemeinschaft in erster oder auch erst in zweiter Instanz einen Prozesserfolg gegen die CT Infrastructure Holding Limited erzielen. 

Zuletzt urteilten das Landgericht Offenburg, das Landgericht Frankfurt an der Oder (in zwei Fällen), das Landgericht Ellwangen und das Landgericht Magdeburg für die Kläger und gegen die CT Infrastructure Holding Limited. 

In Entscheidungen des LG Offenburg, des LG Ellwangen und des LG Magdeburg ging es um Klagen von Anlegern, die nach dem Brexit eingereicht worden waren. Es wird hierdurch erkennbar, dass auch weiterhin Klagen vor den deutschen Gerichten gegen die CT Infrastructure Holding auch nach dem Brexit möglich sind. 

Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann, der die Anleger in den Gerichtsprozessen vertreten hat, zeigte sich über die Erfolge sehr erfreut und kommentiert diese wie folgt: „Unsere Kanzlei hat den Anlegern bereits Anfang 2019 zur Klage auf Zahlung und auf Beibehaltung der Kündigungen zum Ende des Jahres 2017 und 2018 geraten. Diese Taktik hat sich als sehr erfolgreich herausgestellt. Auch von einigen erstinstanzlichen Misserfolgen haben sich unsere Anleger nicht verunsichern lassen. In den Berufungsinstanzen sind wir überaus erfolgreich und konnten bisher nach Auszahlungen an klagende Anleger in Höhe von  236.137,87 Euro erreichen. Bereits vorher konnten wir auch ohne Klagen Auszahlungen in Höhe von  43.878,90 Euro erreichen. Nach erfolgreichen Gerichtsverfahren wurde die CT Infrastructure zudem durch unsere Kanzlei dazu veranlasst 1.430.097,56 Euro als Prozesskostensicherheit bei Amtsgerichten für unsere klagenden Anleger und Anlegerinnen zu hinterlegen. Das ist sehr erfreulich und zeigt, dass es sich gelohnt hat, hier nicht auf einen ungewissen Börsengang zu warten.“ 

Anleger sollten bis zum Jahresende 2022 eine Entscheidung treffen

Anlegern der der Thomas Lloyd Investments GmbH und der DKM Global Opportunities Fonds 01 GmbH rät der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Tintemann dazu, noch bis zum Ende des Jahres 2022 eine Entscheidung zu treffen. 

„Da die Anleger im Jahr 2019 über die Umwandlung ihrer Anlage informiert worden sind, könnte mit Ablauf des Jahres zumindest für die Anleger der DKM Global Opportunities Fonds 01 GmbH die Verjährung von Schadensersatzansprüchen drohen. Bei Anlegern der österreichischen Thomas Lloyd Investments GmbH könnte dies ebenfalls zum Problem werden. Hier könnte sich die Verjährung aber auch noch dem österreichischen Recht richten. Wer auf der sicheren Seite sein und seine möglichen Schadensersatzansprüche sichern will, sollte daher noch in diesem Jahr eine verjährungsunterbrechende Klage einreichen“, rät Anwalt Tintemann betroffenen Anlegern. 

Die Thomas Lloyd Anlegergemeinschaft bietet betroffenen Anlegern die Möglichkeit von den bisher erstrittenen Urteilen zu profitieren und die Erfahrungen zur Zustellung im Ausland, zur Zwangsvollstreckung und zur erfolgreichen Argumentation vor Gericht für sich zu nutzen.

Wenden Sie sich daher bei Interesse an einer fairen Ersteinschätzung, an einer kostenlosen Deckungsanfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung oder für ein kostenfreies Gespräch zur Ersteinschätzung Ihrer Situation an die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB und lassen Sie sich von Rechtsanwalt Dr. Tintemann und seinem Team beraten. Sie erreichen die Kanzlei unter info@advoadvice.de oder unter 030 921 000 40. 

Weitere Informationen zur ThomasLloyd Anlegergemeinschaft finden Sie hier. 

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