Thomas Lloyd: Landgericht Bochum billigt Anleger Abfindungsanspruch zu.

Das Landgericht Bochum hat nach einer mündlichen Verhandlung vom 07.09.2020 einem Anleger der DKM Global Opportunities Fonds 01 GmbH einen Auszahlungsanspruch gegen deren Rechtsnachfolgerin CT Infrastructure Holding Limited in Höhe von 9.538,56 Euro zugesprochen.

Hintergrund der Klage

Die Kläger hatte sich als atypisch stiller Gesellschafter an der DKM Global Opportunities Fonds 01 GmbH am 10.11.2005 mit einem Betrag in Höhe von 13.200 Euro beteiligt. 

Die Beteiligung hatte der Kläger am 07.12.2015 gekündigt. Eine Abrechnung zum Kündigungszeitpunkt auf den 31.12.2017 erfolgte durch die Anlagegesellschaft jedoch nicht.

Im Jahr 2018 wurde die DKM Global Opportunities Fonds 01 GmbH auf die CT Infrastructure Ltd. verschmolzen. Diese verweigerte ebenfalls eine Abrechnung und leistete auch keine Zahlung an den Kläger. 

Die Kläger reichte daher Klage in Höhe von 10.041,83 Euro zum Landgericht Bochum ein. Dieses ist das Gericht am Wohnsitz des Klägers.

Landgericht Bochum verurteilt zur Zahlung

Das Landgericht Bochum verurteilte nunmehr die Rechtsnachfolgerin der DKM Global Opportunities Fonds 01 GmbH zur Zahlung von 9.538,36 € zuzüglich Zinsen seit dem 24.5.2019 und zur Übernahme von außergerichtlich entstandenen Rechtsanwaltskosten.

Das Gericht schätzte hierbei das Auseinandersetzungsguthaben und wandte hierbei die Zahlen an, die für die Jahre 2016 und 2018 vom Kläger vorgelegt worden waren. 

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, da die Gegenseite das Rechtsmittel der Berufung eingelegt hat. Diese wird vor dem Oberlandesgericht Hamm geführt.

Unser Kommentar

Die erfreuliche Entscheidung des LG Bochum zeigt, dass sich die Gerichte nicht auf die Argumente der Gegenseite einlassen, die Beteiligung sei im Jahr 2017 nichts mehr wert gewesen. 

Auch eine fehlende Abrechnung führt nicht dazu, dass die Gerichte die Sache nicht entscheiden wollen. Es findet hier ganz pragmatisch eine Schätzung des Wertes der Anlage zum Kündigungszeitpunkt statt. Erst kürzlich hatte aus das Landgericht Traunstein einem Anleger der DKM Global Opportunities Fonds 01 GmbH einen Schadensersatzanspruch zugesprochen.  

Die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte aus Berlin eröffnet zurzeit die zweite Klagewelle gegen die CT Infrastructure Holding Limited durch. Hatten bisher meist nur rechtsschutzversicherte Anleger Klagen eingereicht, ist jetzt eine hohe Zahl an Anlegern festzustellen, die auch ohne Rechtsschutzversicherung auf eigene Kosten Klagen einreichen. Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann rechnet damit, noch vor dem Jahresende die insgesamt 100. Klage gegen die CT Infrastructure Holding Limited einreichen zu können. 

Anleger, die Fragen zu ihrer Anlage oder einer Klage und deren Erfolgsaussichten haben, können sich gerne an Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann und sein Team wenden.

Weitere Informationen zur ThomasLloyd Anlegergemeinschaft finden Sie hier. 

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