Thomas Lloyd: Landgericht Regensburg gibt Klage von Anlegerin statt

Landgericht Regensburg verurteilt CT Infrastructure Holding Ltd. zur Zahlung an Anlegerin

Das Landgericht Regensburg hat auf die Klage einer Anlegerin die CT Infrastruture Holding Ltd. als Rechtsnachfolgerin der Thomas Lloyd Investments GmbH (Wien) zur Zahlung von 6.481,04 Euro zzgl. Zinsen seit dem 12.07.2019 verurteilt. 

Geklagt hatte die Anlegerin, nachdem sie die Anlage außerordentlich und fristlos nach einem Informationsschreiben über die Umwandlung gekündigt, von der Gesellschaft aber keine Rückzahlung erhalten hatte. 

Außerordentliche Kündigung für Anleger möglich

Das Gericht bewertete die Kündigung als wirksam, da hierzu ein wichtiger Grund vorliege. Dieser sei gegeben, da entgegen der Vorgaben in den Genussrechtsbedingungen die ehemaligen Genussrechte der Klägerin und die durch Umwandlung erhaltenen Aktien der englischen Limited nicht gleichwertig seien. 

Das Gericht folgte damit der Argumentation der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte und zudem seine internationale Zuständigkeit für die Entscheidung über die Klage ebenfalls an, so wie von AdvoAdvice durch Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann ebenfalls vorgetragen worden war. 

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, da die Beklagte das Rechtsmittel der Berufung einlegen kann. 

Weitere Erfolg für AdvoAdvice Anlegergemeinschaft

Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann zeigt sich erfreut über die Entscheidung aus Regensburg und kommentiert diese wie folgt: „Das Gericht hat sich hier unserer Argumentation in den wesentlichen Punkten angeschlossen und die Beklagte zur Zahlung verurteilt. Diese Sicht wurde auch bereits durch andere Urteile verschiedener Landgerichte bestätigt. Zudem wurde auch erst kürzlich durch das Landgericht Leipzig und das Amtsgericht Schöneberg in mündlichen Verhandlungen eine hohe Tendenz erkennbar, den Klagen der dort vertretenen Anleger stattzugeben.“

Die Kanzlei AdvoAdvice vertritt mehr als 160 Anleger gegen die CT Infrastructure Holding Ltd. und hat bereits mehr als 60 Klagen vor verschiedenen Gericht deutschlandweit eingereicht. 

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