Thomas Lloyd: OLG Naumburg verurteilt CT Infrastructure Holding Ltd. zur Zahlung

Auch in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Naumburg konnte ein Anleger der Thomas Lloyd Investments GmbH (nunmehr CT Infrastructure Holding Ltd.) einen Erfolg erzielen.

Erfolg vor dem Oberlandesgericht Naumburg

In erster Instanz verurteilte das Landgericht Stendal die Anlagegesellschaft zur Rückzahlung des Anlagebetrages aus zwei Genussrechtsbeteiligungen, welche zum 31.12.2017 gekündigt worden waren. Wir hatten hierüber bereits berichtet (zum Blog-Beitrag). 

Die CT Infrastructure Holding Ltd. legte daraufhin Berufung ein. Das Oberlandesgericht Naumburg beraumte einen Termin zur mündlichen Verhandlung am 28.10.2020 an. Rechtsanwalt Dr. Tintemann vertrat dort den klagenden Anleger auch in der Berufungsinstanz. 

In der mündlichen Verhandlung selbst hielten sich die Richter des 5. Zivilsenats sehr bedeckt und kündigten eine Entscheidung über die Berufung am Schluss der Sitzung an.

Nach telefonischer Nachfrage beim OLG Naumburg wurde der Kanzlei AdvoAdvice eine leichte Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung und die Verurteilung zur Zahlung an den klagenden Anleger bestätigt.

Das Urteil des Landgerichts Stendal wurde durch das Oberlandesgericht Naumburg derart abgeändert, dass die Beklagte nicht mehr zur Rückzahlung des Anlagebetrages verurteilt wurde, sondern zu dem Rückzahlungsbetrag, der in der Transaktionsübersicht für den Zeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2016 durch die Beklagte angegeben wurde.

Wichtiger Erfolg für Anlegergemeinschaft

Für die Anlegergemeinschaft Thomas Lloyd ist dieses erste Urteil in der Berufungsinstanz ein wichtiger und großer Erfolg, denn nach mehreren erstinstanzlichen Urteilen wurde die Verpflichtung zur Rückzahlung der CT Infrastructure Holding als Rechtsnachfolgerin der Thomas Lloyd Investsments GmbH (Wien) nun auch in der ersten zweitinstanzlichen Entscheidung bestätigt.

Eine weitere Berufung steht in einer anderen Sache in Kürze vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main an. Hier wurde der Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 26. November 2020 anberaumt.

„Nach der Entscheidung des OLG Naumburg kann das OLG Frankfurt am Main von dieser nur dann abweichen, wenn es seine Entscheidung dem Bundesgerichtshof zur Herstellung einer einheitlichen Rechtsprechung vorlegt. Dies ist aus unserer Sicht aber nicht zu erwarten“, kommentiert Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Sven Tintemann, der zahlreiche Anleger in Klagen gegen die CT Infrastructure Holding Ltd. vertritt. 

Weitere Informationen zur ThomasLloyd Anlegergemeinschaft finden Sie hier. 

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