Das Landgericht Görlitz hat gegen die CT Infrasturcture Holding Ltd. ein Versäumnisurteil erlassen. Das Urteil erging am 18.09.2019 im schriftlichen Verfahren.
# Zum Hintergrund der Klage
Geklagte hatte ein Anleger, der sein Geld bei der DKM Opportunities Fonds 01 GmbH in Frankfurt angelegt und sich dort als atypisch stiller Gesellschafter beteiligt hatte.
Die Beteiligungsfirma wurde auf die englische Limited verschmolzen und teilte dem Kläger mit, dass er nun Inhaber von B-Aktien der neuen Firma geworden sei.
Daraufhin hatte der Kläger über AdvoAdvice die außerordentliche Kündigung seiner Beteiligung erklärt und die Beklagte zur Zahlung aufgefordert. Nachdem dies keinen Erfolg brachte, reichte der Kläger am 22.07.2019 Zahlungs- und Auskunftsklage vor dem LG Görlitz ein.
# Die Entscheidung des Landgerichts Görlitz
In dem Versäumnisurteil wurde die Rechtsnachfolgerin der DKM Opportunities Fonds 01 GmbH, die CT Infrastructure Holding Ltd. dazu verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 5.663,08 Euro zu bezahlen zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2019.
Zusätzlich wurde die Beklagte auch noch zu folgenden Auskünften verurteilt:
* Vollständige Liste der atypisch stillen Gesellschafter
* Verträge über Beteiligungsverhältnisse
* Nachweise über die Art und Weise der Anlage des Gesellschaftsvermögens seit Beitritt des Klägers bis zu dessen Kündigung
* Informationen und Nachweise über geplante und/oder durchgeführte Zahlungen an Geschäftsführer seit Beitritt des Klägers bis zu einer außerordentlichen Kündigung
* Informationen und Nachweis über die Gewährung von Darlehen und Bürgschaften an oder für Gesellschafter, Organmitglieder oder Dritte
Das Versäumnisurteil ist vorläufig und ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar. Es ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung hat die Beklagte mittlerweile Einspruch eingelegt. (Stand des Beitrages: 23.10.2019)
# Unsere Einschätzung der Situation
Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann, Partner bei der Kanzlei AdvoAdvice Rechtanwälte in Berlin, kommentiert die Situation wie folgt: „Es überrascht hier schon sehr, dass die Beklagte gegen sich ein Versäumnisurteil ergehen lässt. Wahrscheinlich wurde eine Zustellung übersehen oder eine Reaktionsfrist versäumt. Nach dem nunmehr erfolgten Einspruch muss das Gericht über diesen und die nunmehr gestellten Anträge der Beklagten entscheiden. Die Beklagte behauptet zudem, dass das Urteil nicht ordnungsgemäß ergangen und daher rechtlich nicht existiere. Auch dies muss das Gericht jetzt prüfen.“
Die Kanzlei AdvoAdvice hat bereits 45 Klagen gegen die CT Infrastructure Holding Ltd. als Rechtsnachfolgerin der DKM Global Opportunities Fonds 01 GmbH und der Thomas Lloyd Investments GmbH (Wien) eingereicht.
Anleger, die in diesem Bereich oder zu anderen Fonds aus der Thomas Lloyd Gruppe anwaltlichen Rat und kompetente Hilfe suchen, können sich bei Bedarf gerne an info@advoadvice.de oder 030 921 000 40 wenden.
Weitere Informationen zur ThomasLloyd Anlegergemeinschaft finden Sie hier.