ThomasLloyd: Aktien statt Auszahlung für Genussrechtsinhaber?

Bei der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte aus Berlin melden sich in den letzten Tagen mehrere verunsicherte Anleger der Thomas Lloyd. Diese haben Angst um ihr Geld.

# Zum Hintergrund

Thomas Lloyd teilt den Anlegern von Genussrechten in einem Schreiben vom Februar 2019 mit, dass Thomas Lloyd sich die Aufgabe gestellt habe, die mitunter als wenig zufriedenstellend empfundene Ertragssituation der Genussrechts-/ -schein-Inhaber der Thomas Lloyd Investments GmbH (TLI) dahingehend zu verbessern, dass die Beteiligten ohne zeitlichen Verzug sowie direkter und angemessener an der positiven Entwicklung der Zielgesellschaft Thomas Lloyd Group Limited (TLG) und vor allem an einem in den Jahren 2021 / 2022 geplanten Börsengang der TLG partizipieren können.

Es sei daher eine vollständige gesellschaftsrechtliche Restrukturierung der TLG und der daran mittelfristig anschließende Börsengang der TLG die vorteilhafteste Lösung für die Gemeinschaft der Genussrechts–/ -schein-Inhaber. Daher sei nun der erste Schritt der Restrukturierung nach über zwei Jahren zum 31. Dezember 2018 abgeschlossen und umfasst im Kern die Umwandlung sämtlicher Genussrechte und -scheine in Aktien.

Die Grundlagen für die Umwandlung und die rechtlichen Hintergründe bleiben hier für die Anlieger vollständig im Dunkeln. Den Anlegern wird dafür aber mitgeteilt, dass eine Abwertung der Beteiligungsbuchwerte aller Genussrechts-/-schein-Inhaber zum Stichtag 31.12.2017 temporär auf ein Minimum vorgenommen worden sei. Die Anleger sollen sich daher bis zum 28.02.2019 entscheiden, ob sie die bereits gekündigten Genussrechte nunmehr in Aktien umwandeln lassen oder eine Auszahlung von 0,00 Euro in Kauf zu nehmen.

# Anleger suchen Hilfe bei AdvoAdvice

Die verunsicherten Anleger fragen sich daher, wie es denn sein kann, dass ihr Investment plötzlich 0,00 Euro wert ist und wieso sie ohne Zustimmung nunmehr Aktien einer englischen Limited erhalten, ohne dass die rechtlichen Grundlagen hierfür klar sind oder eine entsprechende Rechtsgrundlage überhaupt bekannt gegeben wurde.

Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann, der hier bereits zahlreiche Anfragen entgegengenommen hat und auch in der Vergangenheit Genussrechtsinhaber der Thomas Lloyd betreut hat, kommentiert den Vorgang wie folgt:

„Es ist schon sehr merkwürdig, dass hier Anleger statt einer erwarteten Rückzahlung nach Ende ihrer Anlagefrist nunmehr damit konfrontiert werden, dass sie entweder Aktien einer englischen Limited kurz vor den Brexit entgegennehmen oder eben 0,00 Euro als Guthaben aus ihrer Beteiligung erhalten sollen, weil diese aufgrund des geplanten Börsengangs ohne klar erkennbare Rechtsgrundlage abgewertet wurde. Von uns vertretene Anleger machen daher gegenüber der Gesellschaft die Vertragserfüllung geltend und werden sich mit dem Auszahlungsbetrag von 0,00 Euro ebenso wenig zufrieden geben, wie mit der Überlassung von nicht an der Börse handelbaren Aktien, die vielleicht einmal in mehreren Jahren im Jahr 2021 / 2022 an die Börse gebracht werden sollen. So geht man mit Anlegern nicht um. Das ist ein wenig transparenter Vorgang, der durchaus Anlass zur Sorge bereitet. Betroffene Anleger sollten sich in jedem Fall anwaltlich beraten lassen und nicht ohne weiteres der Umwandlung ihrer Genussrechte-/ -scheine in Aktien zustimmen.“

# Anleger von AdvoAdvice haben in der Vergangenheit Zahlungen durchsetzen können

Die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin vertritt bereits mehrere Anleger und konnte auch in der Vergangenheit schon für Anleger der Thomas Lloyd, welche im Jahr 2016 die Kündigung ihrer Verträge erklärt hatten, Rückzahlungen zuzüglich Zinsen von der Gesellschaft erreichen.

Aufgrund der zahlreichen Anfragen in den letzten Tagen wurde eine Anlegergemeinschaft ins Leben gerufen, um die Interessen der hier vertretenen Anleger zu bündeln.

Betroffene können sich gerne an Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann und sein Team wenden unter der Telefonnummer 030 921 000 40 oder eine E-Mail an info@advoadvice.de senden.

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