ThomasLloyd: Anleger der Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG warten auf Abrechnung und Auszahlung

*“Wann bekomme ich eine Abrechnung und mein Geld ausgezahlt?“*

Diese Frage stellen momentan viele Anleger der Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG, einem Unternehmen aus der ThomasLloyd-Gruppe an die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB. Was ist der Hintergrund für diese Problematik.

Anlage in CTI Vario

Die betroffenen Anleger haben meist eine Kapitalanlage bei der Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG vom Typ CTI Cario abgeschlossen und auf diese über mindestens sieben Jahre Laufzeit Raten eingezahlt. Ausschüttungen sollten erst im 6. Geschäftsjahr erfolgen und kamen dann meist nur unvollständig.

Kündigungen zum 31.12.2020

Nach sieben Jahren konnte die Anlage dann erstmalig gekündigt werden. Von dieser Möglichkeit machten einige Anleger Gebrauch und  erhielten auch eine Kündigungsbestätigung von der Anlegerverwaltung, in der die Kündigung zum 31.12.2020 bestätigt wurde.

Bisher keine Abrechnung und keine Rückzahlung

Eine Abrechnung und Rückzahlung der Anlage erfolgte allerdings bisher nicht.

In § 35 des Gesellschaftsvertrages ist hierzu geregelt, dass das Abfindungsguthaben in zwei Raten zu zahlen ist. Die erste Rate ist am 31. Dezember des Jahres, in dem das Abfindungsguthaben festgestellt wurde, zur Zahlung fällig. Die zweite Rate ist am 31. Dezember des Folgejahres zur Zahlung fällig.

Die meisten Anleger gingen daher bisher davon aus, dass nach Kündigung zum 31.12.2020 im Folgejahr das Abfindungsguthaben festgestellt und zum 31.12.2021 ausgezahlt wird. Dies erfolgte jedoch bisher nicht.

Auf Nachfrage einer Mandantin von AdvoAdvice ließ die Anlagegesellschaft mit Schreiben Ihrer Anwälte vom 28.01.2022 mitteilen, dass der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 noch nicht festgestellt worden sei, so dass das Auseinandersetzungsguthaben noch nicht ermittelt werden konnte. Im Übrigen sei für die Feststellung auch nicht die Geschäftsführung der Anlagegesellschaft zuständig, sondern die Verantwortlichkeit für die Feststellung des Jahresabschlusses liege bei den Anteilseignern. Ein Verzug bei der Abrechnung liege daher nicht vor.

Was die Kanzlei AdvoAdvice betroffenen Anlegern jetzt rät

Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann aus der Kanzlei AdvoAdvice Rechtanwälte rät Anlegern, ihre Ansprüche auf Abrechnung und Auszahlung gerichtlich geltend zu machen. Er meint, dass die Abrechnung im Jahr 2021 bei Kündigung zum 31.12.2020 vorzunehmen war. Eine Auszahlung des errechneten Auseinandersetzungsguthabens wäre daher zum 31.12.2021 ganz oder zumindest teilweise fällig gewesen.

Die Regelungen in § 35 des Gesellschaftsvertrages sieht der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kritisch. Sein Kommentar:

*“Die Regelung ist sehr schwammig, da nicht klar ist, ob mit der Auszahlung zum 31.12. nach Abrechnung der 31.12. nach dem Datum der Kündigung gemeint ist oder ob es tatsächlich sein kann, dass die Gesellschaft den Rückzahlungstermin durch langsames Ermitteln des Auseinandersetzungsbetrages beliebig verschieben kann. Zudem sehen wir auch die Regelungen über die Auszahlung in zwei Raten ohne Verzinsungspflicht und die Regelung, dass der regulär ausscheidende Gesellschafter die Kosten für die Ermittlung der Auseinandersetzungsbetrages zu übernehmen hat, als kritisch an.“*

Anleger, die ihre Anlage bei der Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG zum 31.12.2020 gekündigt haben, sollten sich bei Fragen zu der bisher nicht erfolgten Abrechnung und Auszahlung auf jeden Fall an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht oder für Handels- und Gesellschaftsrecht wenden.

Die Kanzlei AdvoAdvice steht betroffenen Anlegern gerne mit fairem Rechtsrat und einer kostenfreien Ersteinschätzung zur Verfügung. Rufen Sie uns gerne an unter 030 921 000 40 oder schreiben Sie eine Email an info@advoadvice.de.

Weitere Informationen zur ThomasLloyd Anlegergemeinschaft finden Sie hier.

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