AdvoAdvice erstreitet Auszahlungen an eine Anlegerin, die in Genussrechte der Thomas Lloyd Investments GmbH investiert und diese zum 31.12.2016 gekündigt hatte.
# Beteiligungen zum 31.12.2016 gekündigt
Die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte aus Berlin konnte für eine Anlegerin, die Genussrechtsbeteiligungen bei der Thomas Lloyd Investments GmbH gezeichnet und diese zum 31.12.2016 gekündigt hatte, Auszahlungen erwirken.
Die durch AdvoAdvice vertretene Anlegerin hatte zwei Beteiligungen. In eine Beteiligung vom Typ Thomas Lloyd Global High Yield Fund 450 hatte die Anlegerin 6.000 Euro investiert. In eine weitere Beteiligung vom Typ Thomas Lloyd Absolute Return Fund 1J. hatte die Anlegerin 7.000 Euro angelegt.
Eine Auszahlung auf die Beteiligungen erfolgte nicht, obwohl die Anlegerin von der Thomas Lloyd Investments GmbH am 21.12.2017 Abrechnungen auf die Beteiligungen zum 31.12.2016 erhalten hatte. Diese wiesen für die Beteiligung vom Typ Thomas Lloyd Global High Yield Fund 450 einen Rückzahlungsbetrag zum 31.12.2016 in Höhe von 7.170,17 Euro und für die Beteiligung vom Typ Thomas Lloyd Absolute Return Fund 1J. einen Rückzahlungsbetrag in Höhe zum 31.12.2016 in Höhe von 4.090,88 Euro aus.
# Forderung auf Auszahlung hat Erfolg
Die betroffene Anlegerin aus Stendal wandte sich daher an die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin und beauftragte diese, ihre Ansprüche geltend zu machen.
Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann wandte sich daher an die Rechtsnachfolgerin der Thomas Lloyd Investments GmbH, welche auf die in England gegründete CT Infrastructure Holding Ltd. verschmolzen wurde und machte dort die Ansprüche der ausgeschiedenen Anlegern mit Anspruchschreiben vom 25.04.2019 per Fax geltend.
Bereits kurze Zeit später zahlte die CT Infrastructure Holding AG auf das Rechtsanwaltsanderkonto der Kanzlei AdvoAdvice die geforderten Auszahlungsbeträge zzgl. Zinsen aus. Diese können nun an die erfreute Anlegerin durch AdvoAdvice ausgezahlt werden.
In einem nächsten Schritt wird die Kanzlei AdvoAdvice bei der CT Infrastructure Holding Ltd. auch noch die Rechtsanwaltskosten geltend machen, die der Anlegerin durch die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe entstanden sind.
# Unser Tipp für Ratsuchende
Anleger der Thomas Lloyd Investments GmbH oder der DKM Global Opportunities Fonds können aus der Auszahlung folgende für sie positive Schlüsse ziehen:
1.) Die CT Infrastructure Holding Ltd. zahlt Anlegern, die ihre Beteiligung bereits im Jahr 2016 gekündigt haben, auf anwaltliche Anforderung die mit Schreiben vom 21.12.2017 abgerechneten Rückzahlungsbeträge zzgl. Zinsen aus. betroffene Anleger sollten sich daher nicht scheuen, ihre berechtigten Ansprüche anwaltlich geltend zu machen.
2.) Die CT Infrasturcture Holding Ltd. zeigt durch die Zahlungen auch, dass es sich auch für Anleger, die erst zu einem späteren Zeitpunkt ihre Anlage bei der Thomas Lloyd Investments GmbH oder der DKM Global Opportunities gekündigt haben, Ansprüche auf Abrechnung und Auszahlung der Beteiligung geltend zu machen.
Anleger der ehemaligen Firmen Thomas Lloyd Investments GmbH und DKM Global Opportunities, die sich bisher noch nicht anwaltlich vertreten lassen, können unsere Informationsunterlagen zur Anlegergemeinschaft gerne unter info@advoadvice.de oder telefonisch unter 030 921 000 40 anfordern.