Anleger erhalten Neuigkeiten von der CT Infrastructure Holding Limited per Post über eine sogenannte Anlegerinformation aus April 2022.
Inhalt der Anlegerinformation
Die Informationen, die die Anleger erhalten, befassen sich mit der aktuellen Entwicklung der ThomasLloyd Group Limited (TLG). Die Anleger der CT Infrastructure Holding Limited (CTIH) sollen an deren Vermögensentwicklung, deren stillen Reserven und dem Unternehmenswert der TLG mittelbar beteiligt sein.
In dem Schreiben soll über den Fortschritt des Börsengangs der TLG informiert werden, der im Schreiben aus Februar 2019 innerhalb der kommenden drei Jahren in Aussicht gestellt worden war.
Konkretes wird aber leider nicht mitgeteilt. Die Anlegerinformation beschränkt sich eher auf Phasen wie:
*“Im Frühjahr 2022 ist die TOLG hinsichtlich ihrer Substanz und Ertragskraft so stark wie nie zuvor.“*
oder
*“Das Marktsegment der nachhaltigen Kapitalanlagen, in dem die TLG seit vielen Jahren einer der führenden Marktteilnehmer ist, hat sich mittlerweile vom Nischen- zum Massenmarkt entwickelt und wird ein stabiler Wachstumsmarkt für Jahrzehnte sein.“*
sowie
*“Mit an der Spitze dieser nachhaltigen Investments und damit im Fokus breiter Investorenkreise in ganz Europa: die Anlagelösungen von TLG, die alle als „dunkelgrün“ – also in die klimafreundlichste Kategorie – eingestuft wurden.“*
Besonders interessant, aber auch verwirrend ist folgende Aussage:
*“Die gute Nachricht für Sie: Als Aktionär der CTIH, die direkt an der TLG beteiligt ist, sollten auch Sie sichtbar an dieser Entwicklung partizipieren, sobald der Börsengang vollzogen und eine erste Kursnotierung erfolgt ist. Ab diesem Zeitpunkt steht es Ihnen offen, Ihre Aktien entweder zum aktuellen Tageskurs zu veräußern oder darauf zu vertrauen, dass sich durch ein Halten der Aktien bei positiver Kursentwicklung ein höheres Ergebnis erzielen lässt.“*
Zum Börsengang der TLG wird nunmehr angekündigt, dass dieser in den beiden vergangenen Jahren bereits weitgehend abgeschlossen werden konnte, so dass derzeit auf eine Erstnotierung im 4. Quartal 2022 bzw. im 1. Quartal 2023 hingearbeitet werde.
Bewertung durch AdvoAdvice
Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann, der seit Februar 2019 die Anleger der CT Infrastructure Holding Limited berät und bereits mehr als 100 Klagen erfolgreich betreut hat, bewertet die Aussagen in der Anlegerinformation kritisch.
Was sagt Dr. Tintemann zum folgenden Themen?
# Substanz und Ertragskraft der TLG
Die Aussagen in der Anlegerinformation sind vollkommen ohne Substanz und sehr vage formuliert. Was soll es bedeuten, dass Substanz und Ertragskraft so stark wie nie zuvor waren? Warum werden keine Zahlen geliefert, die das beweisen? Auch ein Unternehmen, dass nach massiven Verlusten erstmalig schwarze Zahlen schreibt, könnte eine solche Aussage über sich treffen. Es mangelt hier an Transparenz, nachdem sich die Gesellschaft nunmehr vier Jahre lang nicht bei den Anlegern gemeldet hat.
# Führender Marktteilnehmer und Spitze der nachhaltigen Kapitalanlagen
Auch die Aussagen darüber, dass die TLG ein führender Marktteilnehmer im Marktsegment der nachhaltigen Kapitalanlagen sei, wird durch nichts belegt. Es wird auch nicht klar, mit welchen Marktteilnehmern man sich in welchem Segment konkret vergleicht. Die Aussage ist somit nicht belastbar und auch nicht nachweisbar oder überprüfbar.
Auch ist unklar, welche Anlagelösungen der TLG mit dunkelgrün eingestuft wurden und durch wen.
# Börsengang der TLG bis Jahresende
In dem Anlegerrundschreiben der CTIH aus Februar 2019 wurde der Börsengang innerhalb von drei Jahren, also bis spätestens jetzt angekündigt. Dieser ist nicht erfolgt. Jetzt werden die Anleger erneut auf einen eher ungewissen Zeitpunkt vertröstet.
Außerdem sind die Anleger der CTIH nicht direkte Anleger der TLG und somit auch nicht deren Aktionäre. Es ist völlig unklar, wieso die Anleger daher von einem Börsengang der TLG profitieren können und wie sie ihre Aktien (sog. B-Shares) an der CTIH zum tagesaktuellen Kurs veräußern sollen, wenn diese gar nicht an einer Börse notiert sind, sondern die Aktien der TLG?
Was empfehlen wir unseren Anlegern?
Die Anlegerinformation der CT Infrastructure Holding Limited hilft den Anlegern nach Ansicht von AdvoAdvice überhaupt nicht weiter.
Das Schreiben stellt eine Art Beruhigungspille für die Anleger dar. Es soll Sicherheit suggerieren und Hoffnung geben, dass die Anleger, die teilweise schon seit Jahren auf ihr Geld warten, bald von einem Börsengang der ThomasLloyd Group Limited profitieren.
Da es vollkommen unklar bleibt, wieso die Anleger der CT Infrastructure Holding Ltd. nach einem Börsengang der TLG ihre B-Shares veräußern können sollen und wann bzw. ob überhaupt ein Börsengang kommt, sollten die Anleger weiterhin über eine Klage auf Rückzahlung und Schadensersatz nachdenken.
Da mögliche Schadensersatzansprüche zum Ablauf des 31.12.2022 verjähren könnten, sollten sich die Anleger daher nicht auf einen Börsengang zum Ende 2022 bzw. im Jahr 2023 vertrösten lassen, sondern sich jetzt kompetenten anwaltlichen Rat suchen.
Warum zu AdvoAdvice?
Die Kanzlei AdvoAdvice befasst sich bereits seit mehreren Jahren mit der Thomas Lloyd Gruppe und hat im Februar 2019 die ThomasLloyd Anlegergemeinschaft gegründet.
Seither wurden mehr als 180 Klagen eingereicht. Es konnten über 100 Erfolge für Anleger in Gerichtsprozessen erzielt werden. 33 Erfolge davon bereits vor verschiedenen Oberlandesgerichten und Landgerichten in den Berufungsinstanzen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erst kürzlich eine Nichtzulassungsbeschwerde der CT Infrastructure Holding Limited gegen ein Entscheidung des OLG Celle zurückgewiesen.
Dr. Sven Tintemann ist seit 2006 in dem Rechtsgebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig und seit 2011 als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zugelassen.
Wenden Sie sich bei Rückfragen oder Interesse an einer kostenfreien Ersteinschätzung zu Ihrer Anlage gerne an info@advoadvice.de oder rufen Sie uns an unter 030 921 000 40.
Weitere Informationen zur ThomasLloyd Anlegergemeinschaft finden Sie hier.