ThomasLloyd: Auskunftsklage gegen zwei Cleantech Fonds vor LG Frankfurt am Main eingereicht.

Die Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft  von Rechtsanwälten mbB aus Berlin hat am 14.05.2022 Klagen vor dem Landgericht Frankfurt gegen die Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG und Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG eingereicht.

Hintergrund zu der Klage vor dem LG Frankfurt am Main

Geklagt hat eine Erbengemeinschaft, deren Vater sich sowohl an der Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG als auch an der Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG beteiligt hatte. 

Beide Gesellschaften hatten in der Vergangenheit Ausschüttungen an die Anleger eingestellt und angekündigt, diese wahrscheinlich erst wieder im letzten Quartal 2022 aufzunehmen. 

Hiermit war die klagende Erbengemeinschaft nicht einverstanden. Daher kündigte sie die bestehenden Anlagen vom Typ CTI 5 D und CTI 9 D ordentlich und machten zudem Auskunftsansprüche auf Mitteilung der Namen und Anschriften der Mitgesellschafter geltend, um sich mit diesen Abstimmen und eine regelmäßige Auszahlung verlangen zu können. 

Auskunftsansprüche abgelehnt

Nachdem Auskunftsansprüche abgelehnt bzw. hierauf nicht reagiert worden war, entschlossen sich die Erben für die Erbengemeinschaft die Auskunftsansprüche gerichtlich geltend zu machen und beauftragten hiermit Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann von der Kanzlei AdvoAdvice. 

Nach Ansicht des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Tintemann weigern sich die Anlagegesellschaften hier zu unrecht, Auskünfte über Mitanleger zu erteilen. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist zur Frage der Auskunftsansprüche aus Sicht des Experten Dr. Tintemann eindeutig. 

Es bleibt daher abzuwarten, wie sich die Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG und die Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG gegen die Klagen verteidigen werden und wie das Landgericht Frankfurt am Main letztendlich entscheiden wird. 

Anleger sollten Interessen bündeln

Anleger, die sich bereits jetzt zur Abstimmung mit anderen Anlegern der Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG und die Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG melden möchten, werden eingeladen, dies gerne zu tun. 

Auch eine kostenfreie Ersteinschätzung der eigenen Anlagesituation bietet die Kanzlei AdvoAdvice mit ihren Experten betroffenen Anlegern an. Diese wenden sich bei Bedarf gerne an info@advoadvice.de oder rufen unter 030 921 000 40 zur Vereinbarung eines Telefontermins an. 

Weitere Informationen zur ThomasLloyd Anlegergemeinschaft finden Sie hier. 

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