Unternehmer nach Löschung eines Negativeintrages der Santander Consumer Bank AG wieder kreditwürdig

AdvoAdvice konnte einem jungen Unternehmer aus Berlin dabei helfen, einen Negativeintrag der Santander Consumer Bank AG loszuwerden. Dabei konnte das gewünschte Ergebnis innerhalb von wenigen Wochen erzielt werden.

**Was ist passiert?**

Zunächst hatte die Santander Consumer Bank AG im Jahr 2015 einen Negativeintrag bei der Schufa Holding AG vorgenommen. Dies geschah, weil es 2013 zu kurzzeitigen Rückzahlungsschwierigkeiten bei einem Studienkredit gekommen war. Um diese Schwierigkeiten im Griff zu behalten, schloss der Betroffene damals eine Ratenzahlungsvereinbarung mit der Santander Consumer Bank ab.

In der Folge zahlte er regelmäßig seine Raten. Im März 2017 wurden ihm die weitreichenden Auswirkungen des Negativeintrages vollends bewusst. Aufgrund einer neuen Geschäftsführertätigkeit musste der 34-Jährige feststellen, dass man mit einem Scorewert von 84 % als nahezu vollständig kreditunwürdig gilt.

**Hilfe durch AdvoAdvice und rechtlicher Hintergrund**

Der Betroffene beauftragte daher die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte, welche sich unmittelbar mit der Santander Consumer Bank und der Schufa Holding AG schriftlich in Verbindung setzten.  Es wurde darauf hingewiesen, dass eine Ratenzahlungsvereinbarung dazu führt, dass die Forderung nicht mehr insgesamt fällig ist. Dies wiederrum ist aber eine zentrale Voraussetzung dafür, dass ein Negativeintrag bei der Schufa Holding AG nach § 28 a Abs. 1 BDSG überhaupt vorgenommen werden darf.

Die Santander Consumer Bank meldete sich zu dem Vorgang überhaupt nicht. Jedoch veranlasste die Schufa Holding AG aufgrund des Anschreibens von AdvoAdvice eine Löschung des Eintrages. Der Hintergrund der Löschung dürfte darin liegen, dass der Betroffene regelmäßig seine Raten bezahlte und der Eintrag deshalb zu Unrecht erfolgte.

Erfreulicherweise kann sich der Unternehmer nunmehr über einen Scorewert von 93 % freuen. Bei einem Scorewert zwischen 90 % und 95 % gilt man immerhin wieder als größtenteils kreditwürdig.

Dr. Tintemann resümiert diesen Fall: *„Im alltäglichen Umgang mit Schufaeinträgen und Schufaauskünften lässt sich erstaunlich häufig beobachten, dass Negativeinträge vorgenommen werden, obwohl eine Ratenzahlungsvereinbarung zu der Forderung abgeschlossen wurde. Dabei ist die Tatsache, dass dies unrechtmäßig ist, in der Rechtsprechung nach den Urteilen mehrerer Landgerichte nahezu unstrittig.“*

**Was sollten Betroffene tun?**

Sollten Sie feststellen, dass Sie unter den Auswirkungen eines schlechten Scorewertes oder eines Negativeintrages bei der Schufa Holding AG leiden, sollten Sie sich umgehend an einen Experten wenden, um die Angelegenheit überprüfen zu lassen. Dabei gibt es viele Konstellationen, in denen einer betroffenen Person zielführend geholfen werden kann.

Gerne können Sie dafür jederzeit Kontakt zu unserer Kanzlei aufnehmen. Rufen Sie uns einfach unter 030 921 000 40 an senden uns eine Email unter info@advoadvice.de für Ihre Anfragen.

Weitere Informationen zum Thema Schufa und Datenschutz finden Sie hier. 

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