Unverschuldeter Negativeintrag durch die S-Kreditpartner GmbH gelöscht

Die SCHUFA Holding AG hat einen negativen SCHUFA-Eintrag der S-Kreditpartner GmbH gelöscht. Betroffen war ein Unternehmer aus Mecklenburg-Vorpommern, welcher im Spätsommer 2018 kleinere Zahlungsschwierigkeiten hatte. Trotz der Zahlungsschwierigkeiten stand der Betroffene in regelmäßigem Austausch mit seiner Bank, um einzelne Raten zu verschieben.

## Wie kam es zu dem Negativeintrag?

Ein solches Gespräch führte der Betroffene auch um September mit der S-Kreditpartner GmbH. In einem umfassenden Gespräch zur wirtschaftlichen Gesamtsituation kündigte der Betroffene an, die Forderung nun vollumfänglich auszugleichen. In diesem Kontext veranlasste er eine Überweisung von seinem Konto bei der Deutschen Bank an die S-Kreditpartner GmbH. Durch einen internen Buchungsfehler bzw. eine durch den Betroffenen unverschuldete Fehlbelastung, wurde die Überweisung nicht ausgeführt. Die S-Kreditpartner GmbH kündigte daraufhin das Vertragsverhältnis zu dem Unternehmer und nahm im September 2019 einen negativen SCHUFA-Eintrag vor. Die Forderung wurde sodann an die Bad Homburger Inkasso GmbH verkauft.

Sorgenvoll

## Wie kam es zur Löschung des Eintrages?

Der Betroffene wandte sich zunächst selbst an die S-Kreditpartner GmbH und versuchte eine Löschung zu erreichen. Dabei legte er unter anderem ein Schreiben der Deutschen Bank vor, welche den Fehler eingestand und bestätigte, dass der Betroffene über ausreichende finanzielle Mittel verfügte.

Eine Löschung des Negativeintrages wurde jedoch abgelehnt. Auch nach Einschaltung der Experten aus der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte, beharrte die S-Kreditpartner GmbH zunächst darauf, alles richtig gemacht zu haben. Die Rechtsanwältin der mittlerweile zuständigen Bad Homburger Inkasso GmbH riet dennoch dazu, den Eintrag zu widerrufen. So kam es, dass die Forderung durch die SCHUFA zur Löschung gebracht wurde.

## Fazit

In wenigen Ausnahmefällen kommt es zu Negativeinträgen, die eigentlich nicht passieren dürften. Besonders tragisch ist es, wenn die Leidtragenden den Eintrag nicht verschuldet haben.

Leider zeigt auch dieser Fall, dass man auch für scheinbar „einfach“ gelagerte Fälle häufig die Hilfe eines kompetenten Rechtsanwalts benötigt, um seine Rechte durchzusetzen.

Haben auch Sie Probleme mit Einträgen in Auskunfteien, wie z.B. Schufa-Holding AG, Bürgel, Creditreform, Boniversum oder anderen? Dann wenden Sie sich an die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB unter info@advoadvice.de.

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