Vergleich mit Synergie Inkasso wegen Schufa Eintrag

Die Kanzlei AdvoAdvice hat mit der Synergie Inkasso GmbH vor dem Amtsgericht Pforzheim einen Vergleich über die Löschung eines negativen Schufa-Eintrags geschlossen. Eine parallel vor dem Landgericht Berlin geführte Klage wurde danach zurückgenommen.

Stromanbieter - Foto Pixabay

# Zum Hintergrund des Verfahrens und des Vergleichs

Betroffen war eine junge Frau aus der Nähe von Pforzheim, welche vormals Strom über die FlexStrom AG bezog. Dieses Unternehmen musste vor einigen Jahren den Gang in die Insolvenz antreten. Im Anschluss wurden die Forderungen durch verschiedene Stellen, zuletzt durch die Synergie Inkasso GmbH geltend gemacht. Eine der zuvor zuständigen Stellen, der Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, beantragte im Dezember 2015 einen Mahnbescheid und kurze Zeit einen Vollstreckungsbescheid zu der Forderung. Bereits kurz zuvor wurde die Forderung in den SCHUFA-Datenbestand eingemeldet. Nach der Titulierung durch den Vollstreckungsbescheid, wurde der Eintrag regelmäßig aktualisiert. Von dieser Negativeintragung erfuhr die Betroffene erst im Jahr 2017.

# Postzustellung an alter, nicht mehr genutzter Wohnanschrift?

Dreh und Angelpunkt des Rechtsstreites war die Frage, ob der Vollstreckungsbescheid seinerzeit richtig zugestellt wurde. Die junge Frau verzog nachweislich schon vor der Titulierung. Ferner teilte sie die Adresse der FlexStrom AG mit. Dies ist auch im Aktenbestand hinterlegt. Dennoch wurde eine Zustellung an der Adresse vorgenommen worden. Womöglich lebt dort jemand mit dem gleichen Nachnamen, weshalb ein Einwurf des Schreibens in einen Briefkasten möglich scheint.

Dies ändert aber nichts daran, dass die Klägerin nicht mehr unter dieser Adresse wohnte. Die Frage der Zustellung war sowohl für die Durchsetzbarkeit der Hauptforderung, wie auch für die Rechtmäßigkeit des SCHUFA-Eintrages maßgeblich. Letztlich konnte ein Vergleich geschlossen werden, sodass der SCHUFA-Eintrag trotz der Titulierung gelöscht werden konnte.

# Unter Praxistipp

Im Falle eines Umzugs sollten Sie die neue Adresse umgehend an alle Vertragspartner weitergeben. Ferner sollten Sie sichergehen, dass Ihr Name nicht mehr am Klingelschild steht, da es sonst zu fehlerhaften Zustellungen kommen kann. Selbst wenn man gegen die negativen Folgen vorgehen kann, ist keinesfalls sicher, dass dies immer funktioniert. Darüber hinaus kostet es viel Zeit und oftmals auch viel Geld, die negativen Folgen abzuwehren. Dies kann man durch besondere Aufmerksamkeit verhindern.

Haben auch Sie Probleme mit Einträgen in Auskunfteien, wie z.B. Schufa-Holding AG, Bürgel, Creditreform, Boniversum oder anderen? Dann wenden Sie sich an die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB unter info@advoadvice.de.

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Zusätzliche Informationen zu unserem Schufa-Experten Dr. Sven Tintemann finde Sie auch unter https://tintemann.de.

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