Widerrufsjoker – Hohe Kosten durch falschen Klageantrag? Muss der Anwalt haften?

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Wenn ein falscher Klageantrag auf Feststellung den „Heilsbringer Widerrufsjoker“  zur teuren Kostenfalle macht.

# Der Widerrufsjoker

Millionen von Deutschen haben in letzten Jahren den Widerrufsjoker benutzt um sich von teuren Darlehen zu trennen. Viele alte Darlehensverträge hatten falsche oder widersprüchliche Widerrufserklärungen und dies wurde von der Rechtsprechung in Deutschland mit besonderen Möglichkeiten bedacht.  Dies war in aller Munde, nahezu alle relevanten Medien in Deutschland berichteten darüber und bald gab es eine ansehnliche Sammlung von Widerrufsklauseln, die von Gerichten als fehlerhaft angesehen wurden.

# Klagewelle gegen Banken in Deutschland

Zehntausende Darlehensnehmer in Deutschland, die eine solche fehlerhafte Widerrufsklausel ihren Darlehensverträgen hatten, wandten sich an spezialisierte Rechtsanwälte, die dann gegen die Banken vor Gericht zogen.

Da es ja bereits ein Vielzahl von Gerichtsentscheidungen gab, konnte ein solcher Prozess gegen eine Bank mit relativer Sicherheit eines positiven Ausgangs geführt werden, schließlich eine gab es in den Gerichtsentscheidungen Leitsätze, die dafür sorgten, dass für die Frage, ob ein Darlehensvertrag widerrufbar ist, eine relativ sichere Prognose gestellt werden konnte.

Eine Vielzahl von Rechtsanwaltskanzleien boten darauf hin die Möglichkeit an, Darlehensverträge von sich aus überprüfen zu lassen im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung oder im Rahmen eines Überprüfungsmandates.

Kam der Rechtsanwalt zu dem Schluss, dass die Widerrufsbelehrung anhand der bereits ergangenen Rechtsprechung unrichtig war, konnte man als Mandant relativ sicher sein, dass man hier eine überwiegende Erfolgschance vor Gericht hatte. Von vielen Anwaltskanzleien wurde der als „Widerrufsjoker“ bezeichnete Klageweg als Heilsbringer für teure Darlehen angeboten.  Leider ist aus diesem Heilsbringer für viele eine Kostenfalle geworden.

# Gewonnen und man muss trotzdem die Kosten bezahlen? Falsche Klageanträge sorgen für Ärger bei Mandanten

So haben Rechtsanwälte beispielsweise Ihren Mandanten häufig mitgeteilt, dass hier, wie es in Deutschland üblich ist, sämtliche Kosten des Rechtsstreits von dem Verlierer des Rechtsstreits (möglichst die Bank) getragen werden.

Viele Darlehensnehmer durften also nach den Versprechungen ihrer Anwälte richtigerweise erwarten, dass aufgrund der unwirksamen Widerrufsklauseln in ihren Darlehensverträgen die Erfolgschancen für ihren Rechtsstreit aus wirtschaftlicher Sicht überragend sein mussten.

Sollte es nun nämlich zu einem Rechtsstreit vor Gericht kommen, konnte man als Bankkunde entweder darauf hoffen, dass die Bank einen Vergleich mit einem abschließt oder man konnte ein Urteil des Gerichtes abwarten in dem die Bank zur Rückabwicklung und zum Rückabwicklung der gegenseitig empfangenen Leistungen verurteilt werden würde. Alles gut oder?

# Ein falsch gestellter Antrag vor Gericht verursacht hohe Kosten auf der Klägerseite

Weit gefehlt. Der Teufel steckt wie immer im Detail: So kommt es entscheidend darauf an, welche genauen Klageanträge vor Gericht von den Anwälten gestellt werden müssen. So war es ursprünglich bei den für die Verbraucher Klage führenden Rechtsanwälten allgemein üblich und anerkannt, dass ein sogenannter „Feststellungsantrag“ gestellt wurde in welchem festgestellt wurde, dass sich das Darlehen aufgrund des erfolgten Widerrufs in ein so genanntes Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt hatte.

Genau diese Vorgehensweise wurde dann später durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) mit einem bahnbrechenden Urteil vom einen 21.02.2017, Az. XI ZR 467/15 als falsch festgestellt.

Nach dieser nun geltenden geänderten Rechtsprechung war ein sogenannter „Feststellungsantrag“ rechtlich falsch, denn es muss statt dessen ein sogenannter „Leistungsantrag“ gestellt werden in dem eine genau bezifferte Klageforderung, welche nach der Rückabwicklung des Darlehens entsteht, vor Gericht gegenüber den Banken geltend gemacht werden.

Folge war, dass es plötzlich tausende von „falschen“ Klageanträgen gab und die Klageanträge in den Gerichtsverfahren umgestellt werden mussten, um nicht durch einen ungültigen Klageantrag in die Kostenfalle zu laufen.

Sie ist es, vielfach dazu gekommen, der Rechtsstreit zwar in der Sache erstinstanzlich zwar gewonnen wurde, aber aufgrund des falschen Klageantrags die gesamte Kostenlast den Klägern zur Last gelegt wurde. Folge war, dass der Darlehenswiderruf für die Kläger gar keinen wirtschaftlichen Vorteil mehr hatte, sondern vielmehr eine wirtschaftliche anführt Zeichen und Nullrunde“ oder gar ein großer wirtschaftlicher Verlust eingetreten war.

# Kläger müssen Kosten des Rechtsstreits übernehmen, wer haftet dafür?

So haben in der Vergangenheit viele Rechtsanwälte leider nicht die Vorgaben des Bundesgerichtshofs genutzt, sondern weiterhin den vom BGH als falsch beurteilten Feststellungsantrag gestellt. Es stellt sich für viele Kläger nun die Frage, ob ein Fall einer Anwaltshaftung vorliegt, also ein Anspruch gegen den beauftragten Rechtsanwalt auf Zahlung der Kosten als Schadensersatz besteht.

Hier kommt es darauf an zu prüfen, wann denn der Klageantrag gestellt bzw. der die Klage eingereicht wurde und wann die letzte mündliche Verhandlung das Urteil zur Folge hatte. Sollte dies zu einem Zeitpunkt stattgefunden haben, zu dem in der Rechtsanwaltschaft und in den einschlägigen juristischen Medien diese Problematik und die anstehende Entscheidung des BGH diskutiert wurde, dann könnte ein Fall der Anwaltshaftung vorliegen und die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, die jeder Anwalt unterhalten muss, zahlungspflichtig sein.

Da in der (spezialisierten) Anwaltschaft die Gesamtproblematik der Feststellungsanträge bei Widerrufsfällen schon  länger diskutiert worden war, bevor das Urteil des BGH im Februar 2017 erschien, wird im Einzelfall die tatsächliche Möglichkeit eines Anwaltshaftungsanspruchs einzelfallbezogen zu prüfen sein.

„Uns erreicht eine zunehmende Anzahl von Anfragen bei Fällen, in in denen falsche Klageanträge gestellt wurden mit der Folge, dass auf die Darlehensnehmer hohe Kosten zukamen, obwohl -gerichtlich geprüft- fehlerhafte Klauseln in ihren Darlehensverträgen vorlagen. Wir werden um Hilfe gebeten um zu prüfen, ob hier eine Durchsetzung von Haftungsansprüchen  möglich ist.“, sagt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kim Oliver Klevenhagen von der Rechtsannwaltskanzlei
AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB in Berlin.

Die Dunkelziffer dürfte indessen hoch sein, da eine Vielzahl von Nutzern des „Widerrufsjokers“ noch gar nicht gemerkt haben, dass ein Anspruch gegen den Anwalt bestehen könnte. Vielfach sind darauf angesprochene Rechtsanwälte mit Hinweis auf Ihre Haftpflichtversicherung nicht bereit, einen Schadenersatz zu leisten.

# Anwaltshaftung? Einzelfallprüfung notwendig!

„Es bleibt zu prüfen, inwieweit in jedem Einzelfall Ansprüche gegen den eigenen Rechtsanwalt bestehen. Vielfach kann eine Kostenlast vermindert werden oder bereits gezahlte Kosten auf diesem Wege zurückgeholt werden. Oftmals sind auch außergerichtliche Vergleiche in Zusammenarbeit mit der anwaltlichen Haftpflichtversicherung möglich um einen weiteren Rechtsstreit zu vermeiden. Viele haben nach solch einer Erfahrung wenig Lust, noch einen Rechtsstreit zu führen.“, sagt Rechtsanwalt Klevenhagen, der mit seinem Team eine Vielzahl gleichartiger Fälle bearbeitet.

Für Rückfragen, fairen Rat und zur Einschätzung des Sachverhaltes stehen die AdvoAdvice mbB gerne unter 030-421 000 40 oder info@advoadvice.de zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und geben Ihnen gerne eine verständliche und für Sie nachvollziehbare Ersteinschätzung damit Sie wissen, wo Sie rechtlich stehen. Dann können wir gemeinsam entscheiden, ob und wie eine anwaltliche Begleitung erfolgversprechend und vor allem für Sie wirtschaftlich sinnvoll wäre.

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