Zugriff auf Facebook-Account nach Hack erfolgreich wiedererlangt

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author: dr–raphael-rohrmoser

Die Kanzlei AdvoAdvice konnte einem Versicherungsbetriebswirt aus Nordrhein-Westfalen erfolgreich bei der Wiedererlangung seines Facebook Accounts helfen. Dieser wurde, nachdem der Hacker pornographische Inhalte auf den Account des Betroffenen hochgeladen hatte, durch Facebook endgültig deaktiviert. Obwohl der Betroffene bereits selbst tätig wurde, führten die von ihm eingeleiteten Schritte nicht zum Erfolg. Nachdem er jedoch Hilfe und Rechtsrat bei den Experten der Kanzlei AdvoAdvice suchte, konnte der Zugriff auf seinen Account wiederhergestellt werden.

Was ist passiert?

Am 08.08.2022 meldete sich der Betroffene bei der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB, da sein Facebook Account durch eine dritte, ihm unbekannte Person gehackt wurde. Dies geschah im Mai 2022.

# **Kenntnis des Hacks und Reaktion**

Daraufhin erhielt der Betroffene mehrere Emails, dass sich jemand in seinem Account eingeloggt hatte und dass offenbar ein Hack vorläge. Der Betroffene befand sich zu diesem Zeitpunkt jedoch auf einer Radtour, sodass er erst abends antworten konnte.

Bis zur Reaktion war es jedoch schon zu spät, da das Profil bereits gesperrt wurde. Dennoch probierte der Betroffene sich wieder Zugang zu seinem Konto zu beschaffen, indem er die Anweisungen auf Facebooks Website unter  https://www.facebook.com/hacked befolgte. Dies verlief jedoch ohne Erfolg.

# **Sperre folgte nach dem Hack**

Dem Betroffenen war es zwar noch möglich das Passwort zu ändern, jedoch wurde das Profil dann einer Prüfung unterzogen und anschließend vorübergehend gesperrt, da, so begründete es Facebook, sein Konto oder damit verbundene Aktivitäten gegen Facebook Gemeinschaftsstandards verstoßen hatten.

Zwar legte der Betroffene Widerspruch gegen die Sperrung ein, woraufhin Facebook am 29.05.2022 mitteilte, dass sie den Sachverhalt überprüfen und sich melden würden, sobald es Neuigkeiten gebe. Jedoch wurde das Profil dennoch stattdessen endgültig deaktiviert. Eine Reaktion von Facebook auf die Mail vom 29.05.2022 erfolgte dann nicht mehr, sodass der Betroffene Strafanzeige bei der Polizei stellte.

# **Freischaltung erfolgte trotz Ausweisverifikation nicht**

Im Folgenden versuchte der Betroffene die von Facebook ausgestellten Hilfsmittel auf der Homepage zu nutzen, um die Freischaltung seines Accounts zu erreichen. Zur Identifikation hatte der Betroffene auch zuvor über www.facebook.com Fotos von seinem Führerschein eingereicht. Einmal wurde vom Facebook Support der Ausweis angefordert, jedoch führte auch das Hochladen des Bundespersonalausweises nicht zum Erfolg.

Da der Facebook Account des Versicherungsbetriebswirtes auch mit seinem Firmenaccount gekoppelt war, wollte dieser den Zugang dringend wiederherstellen und kontaktierte deswegen, nachdem alle seine Bemühungen zur Freischaltung erfolglos waren, die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB in Berlin.

Wie konnte der Betroffene den Zugriff auf seinen Account wiedererlangen?

Rechtsanwalt Dr. Raphael Rohrmoser kontaktierte mit Schreiben vom 11.08.2022 die Meta Platforms Ireland als Betreiberin von Facebook. Er wies zunächst darauf hin, dass keine sinnvolle Reaktion des Facebook Supports auf die Versuche des Betroffenen erfolgte. Die Sperre wurde aufrechterhalten, obwohl der Grund für die Sperre ganz offensichtlich durch den Hacker verursacht wurde.

Insofern legte Dr. Rohrmoser Widerspruch gegen die Sperre ein. Außerdem forderte er Facebook dazu auf, dem Betroffenen unverzüglich den alleinigen Zugang zu seinem Profil zu gewähren, in dem Facebook den entsprechenden Zugangscode direkt und ausschließlich dem Betroffenen zur Verfügung stellen sollte.

# **Wie begründet sich der Anspruch?**

Rechtlich argumentierte Dr. Rohrmoser mit dem Umstand, dass der Betroffene einen Nutzungsvertrag über die Teilnahme am sozialen Netzwerk mit Facebook bzw. der Meta Platforms Ireland Ltd. habe. Aus diesem Vertrag ergibt sich ein Anspruch auf Zugangsgewährung zum jeweiligen Profil.

Auf dieses Schreiben reagierte Facebook zunächst lediglich mit einer Standardmail. Erst nach etlichen Erinnerungen und Kontaktversuchen wurde der Zugang Ende August 2022 jedoch endgültig wieder eingeräumt.

# **Kein Seitenzugriff**

Unmittelbar nach Profilzugriff konnte jedoch bereits erkannt werden, dass der Hacker die Betroffenen als Seitenbetreiber entfernt hatte. Die Seite konnte dadurch von keiner natürlichen Person mehr angesteuert werden.

Dr. Rohrmoser versuchte im Folgenden immer wieder mit Facebook Kontakt aufzunehmen und den Seitenzugriff wiederzuerlangen. Jedoch antwortete Facebook auf seine Rückfragen bislang stets nur mit Standardmails. Das letzte Kapitel ist damit noch nicht geschrieben.

Fazit

Dr. Rohrmoser fasst die Angelegenheit wie folgt zusammen: „Für Betroffene ist es leider immer noch sehr schwierig, nach einem Hackerangriff wieder Zugang zum Profil zu erhalten. Oftmals bringt nur die anwaltliche Hilfe weiter. Dass Facebook jedoch selbst darauf nicht immer direkt reagiert, sondern mitunter Monate braucht, um den *status quo* wiederherzustellen, ist nicht nachvollziehbar. Es bleibt zu hoffen, dass sich hier von struktureller Seite etwas ändert und Facebook den Betroffenen von einem Hack zukünftig zielgerichteter weiterhilft.“

In den vergangenen Monaten wurden von der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB etliche Verfahren gegen Facebook bzw. Meta geführt.

Am Ende der Tätigkeit unseres spezialisierten Anwaltsteams wird der Profilzugriff regelmäßig wieder eingeräumt, sodass den Betroffenen tatsächlich geholfen werden kann. Wenn Sie ebenfalls ein Problem mit einem gehackten Account haben, dann können Sie sich gerne unter 030 / 921 000 40 oder info@advoadvice.de melden.

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