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Schufa Löschfristen 2026: Wann wird ein Schufa-Eintrag gelöscht?



Ihre Ansprechpartner: Dr. Sven Tintemann, Kim Oliver Klevenhagen und Dr. Raphael Rohrmoser.

Das Wichtigste in Kürze
Die Schufa speichert Einträge nur für begrenzte Zeit und sollte sie danach automatisch löschen. Eine Kreditanfrage wird regelmäßig nach 12 Monaten entfernt, ein zurückgezahlter Kredit nach 3 Jahren, eine erledigte Zahlungsstörung taggenau 3 Jahre nach Ausgleich. Ob ein Eintrag im Einzelfall früher angreifbar ist oder korrekt gespeichert wurde, ließe sich nur nach anwaltlicher Prüfung sagen.
Die Schufa-Löschfristen 2026 im Überblick
Die folgende Tabelle fasst die Regelfristen zusammen, nach denen ein Schufa-Eintrag grundsätzlich gelöscht werden sollte. Es handelt sich um die branchenüblichen Fristen (Code of Conduct); im Einzelfall könnte eine kürzere oder längere Speicherung in Betracht kommen.
| Eintragsart | Regel-Löschfrist (Stand 2026) | Fristbeginn |
|---|---|---|
| Kreditanfrage | 12 Monate | ab Anfrage |
| Zurückgezahlter Kredit | 3 Jahre | ab vollständiger Rückzahlung |
| Erledigte Zahlungsstörung | taggenau 3 Jahre | ab Ausgleich der Forderung |
| Zahlungsstörung mit 100-Tage-Regelung (seit 01.01.2025) | 18 statt 36 Monate | ab Ausgleich, sofern Zahlung binnen 100 Tagen + keine weiteren Negativdaten |
| Restschuldbefreiung | 6 Monate (seit 2023, zuvor 3 Jahre) | ab Erteilung |
Die Angaben geben die grundsätzlichen Fristen wieder und ersetzen keine Prüfung des konkreten Eintrags.
Wann verschwindet ein Eintrag automatisch – und wann lohnt aktives Vorgehen?
Ein korrekt gespeicherter Eintrag sollte nach Ablauf der jeweiligen Frist automatisch aus der Schufa-Auskunft entfernt werden – ein Zutun der betroffenen Person wäre dafür grundsätzlich nicht nötig.
Anders könnte die Lage sein, wenn ein Eintrag über die Frist hinaus gespeichert bleibt, inhaltlich falsch ist oder von vornherein nicht hätte eingetragen werden dürfen. In solchen Konstellationen käme ein Löschungs- oder Berichtigungsanspruch nach Art. 17 DSGVO in Betracht. Ob ein Eintrag tatsächlich angreifbar ist, ließe sich nur nach Einsicht in die konkrete Datenlage beurteilen. Wer eine Beauftragung erwägt, findet die Details zum Ablauf auf unserer Seite Schufa-Eintrag löschen lassen.
Wichtig zu wissen: Nach der Rechtsprechung begründet allein der Ausgleich einer Forderung noch keinen automatischen Löschungsanspruch. Ein erledigter Eintrag darf grundsätzlich bis zum Ende der Regelfrist gespeichert bleiben – die reine Zahlung setzt die Uhr also nicht sofort auf null.
Die 100-Tage-Regelung seit 2025
Seit dem 01.01.2025 gilt eine Verkürzung für bestimmte Zahlungsstörungen: Wird eine offene Forderung binnen 100 Tagen vollständig ausgeglichen und liegen keine weiteren Negativmerkmale vor, soll der Eintrag statt der üblichen 36 Monate nur noch 18 Monate gespeichert werden. Ob die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind und der Eintrag entsprechend behandelt wurde, wäre im konkreten Fall zu prüfen.
Restschuldbefreiung: nur noch 6 Monate
Ein Sonderfall mit erheblicher Fristverkürzung ist die Restschuldbefreiung: Seit dem EuGH-Urteil vom 07.12.2023 (C-26/22, C-64/22) sollte der Eintrag bereits 6 Monate nach Erteilung gelöscht werden – zuvor waren es 3 Jahre. In der Praxis wird diese Frist nicht immer korrekt umgesetzt. Vertiefende Informationen und die aktuelle Rechtslage finden Sie auf unserer Schwesterseite Schufa-Eintrag nach Restschuldbefreiung.
Ob sich ein Vorgehen in Ihrem Fall lohnt, sagen wir Ihnen kostenlos.
Anliegen schildernAktuelle Rechtslage: EuGH und BGH
Die Löschfristen sind rechtlich in Bewegung. Neben dem genannten EuGH-Urteil zur Restschuldbefreiung ist die Entscheidung EuGH C-634/21 relevant, wonach das Schufa-Scoring unter Umständen eine verbotene automatisierte Entscheidung im Sinne von Art. 22 DSGVO darstellen könnte.
Der BGH hat am 18.12.2025 (I ZR 97/25) klargestellt, dass erledigte Zahlungsstörungen nicht zwingend sofort gelöscht werden müssen: Die branchenüblichen Fristen gelten grundsätzlich, entscheidend bleibt aber der Einzelfall. Ob ein konkreter Eintrag früher angreifbar ist, hängt daher von den individuellen Umständen ab und ließe sich nur nach anwaltlicher Prüfung einschätzen.

Was Mandantinnen und Mandanten sagen
Herr Rohrmoser ist ein kompetenter Anwalt der mich in der Schufa Sache sehr gut vertreten hat
Also ich kann Herrn Dr. Tintemann nur jedem empfehlen, hier wird einem schnell und sehr professionell geholfen, wenn es um Insolvenzen aller Art geht
Beste Anwaltskanzlei bei Schufa Problemen in Deutschland. Ich selbst bin auch Rechtsanwalt und empfehle meinen Mandaten Rechtsanwalt Tintemann und Kollegen regelmäßig weiter. Die Schufa hat schon erfolglos versucht gegen die Werbung von Advoadvice vorzugehen. Auch mir hat der Kollege schon erfolgreich geholfen mit einer einstweiligen Anordnung gegen die Schufa. Danke!
Häufige Fragen zu den Schufa-Löschfristen
Wann wird eine Kreditanfrage aus der Schufa gelöscht?
Eine reine Kreditanfrage sollte grundsätzlich nach 12 Monaten aus der Schufa-Auskunft verschwinden.
Wie lange bleibt ein erledigter Negativeintrag gespeichert?
Eine erledigte Zahlungsstörung sollte regelmäßig taggenau 3 Jahre nach dem Ausgleich gelöscht werden. Bei erfüllter 100-Tage-Regelung könnten es nur 18 Monate sein. Der genaue Fristlauf wäre im Einzelfall zu prüfen.
Muss ich die Löschung selbst beantragen?
Bei korrekt gespeicherten Einträgen sollte die Löschung nach Fristablauf automatisch erfolgen. Bleibt ein Eintrag darüber hinaus stehen oder ist er fehlerhaft, könnte ein aktives Vorgehen sinnvoll sein – etwa ein Löschungsanspruch nach Art. 17 DSGVO.
Verschwindet ein Eintrag, sobald ich die Schuld bezahlt habe?
Nicht zwingend. Nach der Rechtsprechung begründet allein der Ausgleich einer Forderung keinen automatischen Löschungsanspruch. Der Eintrag darf grundsätzlich bis zum Ende der Regelfrist gespeichert bleiben.
Ab wann ist die Restschuldbefreiung gelöscht?
Der Eintrag zur Restschuldbefreiung sollte seit dem EuGH-Urteil von 2023 bereits 6 Monate nach Erteilung entfernt werden. Wird er länger gespeichert, käme eine Prüfung des Einzelfalls in Betracht.
Kostenlose Ersteinschätzung
Sie sind unsicher, ob ein Schufa-Eintrag die Löschfrist bereits überschritten hat oder ob er früher angreifbar sein könnte? Die Kanzlei AdvoAdvice prüft Ihren Fall bundesweit und unverbindlich. Dr. Raphael Rohrmoser (Fachanwalt für IT-Recht) und Dr. Sven Tintemann (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) bearbeiten Schufa-Fälle und haben das EuGH-Verfahren 2023 mitgeführt.
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