Schufa-Recht: Erfolg gegen BMW Financial Services innerhalb von 10 Tagen

In einem aktuellen Fall konnte der negative Schufa Eintrag, veranlasst durch die BMW Financial Services, eine Bezeichnung, unter die die BMW Bank GmbH Forderungen bei der Schufa einträgt, gelöscht werden. Dem Fall lag eine Forderung in Höhe von unter 2.000,00 Euro zugrunde, die von dem Betroffenen nicht als richtig anerkannt wurde. Dennoch kam es zu dem Schufa Eintrag.

# BMW Financial Services trug eine nicht titulierte Forderung ein

Da es sich um eine nicht titulierte Forderung handelt, war lediglich die Frage zu klären, ob die Mahnungen und Kündigungen in rechtmäßiger Weise erfolgten. Im Rahmen von negativen Schufa Einträgen gilt, dass die eintragende Stelle beweisen muss, dass die Voraussetzungen für einen solchen Schufa Eintrag vorliegen. Genau dazu wurde die BMW Financial Services durch die Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB aufgefordert. Das Schreiben wurde auch der Schufa Holding AG zur Verfügung gestellt, welche ihreseits eine Rückfrage bei der BMW Financial Services als ihrem konkreten Vertragspartner veranlasste.

# Rückmeldung der BMW Financial Services überzeugte Schufa Holding AG nicht

Eine Rückmeldung von Seiten der BMW Financial Services ging bei den Rechtsanwälten nicht ein. Jedoch konnte der Betroffene Leverkusener innerhalb von 10 Tagen mitteilen, dass der Negativeintrag über die vermeintliche Forderung gelöscht wurde. Wie sich im Nachhinein herausstellte, entschied sich die Schufa Holding AG von sich aus zu diesem Schritt. Begründet wurde dies von Seiten der Schufa damit, dass die BMW Financial Services die Einmeldevoraussetzungen nicht vollständig habe nachweisen können.

# Unser Fazit:

Der zuständige Rechtsanwalt und Schufa-Experte Dr. Sven Tintemann zeigte sich zufrieden: *“Es ist immer wieder erfreulich, wenn man Mandanten bei ihren Problemen mit Schufa Einträgen schnell helfen kann. In dieser Angelegenheit ist hervorzuheben, dass der Eintrag durch die Schufa Holding AG selbst gelöscht wurde, weil die eintragende Stelle keine befriedigende Antwort zum Eintrag liefern konnte.“*

Haben auch Sie Probleme mit Einträgen in Auskunfteien, wie z.B. Schufa-Holding AG, Bürgel, Creditreform, Boniversum oder anderen? Dann wenden Sie sich an die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB unter info@advoadvice.de.

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Zusätzliche Informationen zu unserem Schufa-Experten Dr. Sven Tintemann finde Sie auch unter https://tintemann.de.

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