Vor dem Landgericht Berlin fand heute, am 29.10.2018 um 12.00 Uhr die zweite mündliche Hauptverhandlung gegen die MoreMedia GmbH aus Berlin statt. Diese firmierte zuvor unter der besser bekannten Firma Oberle Geothermik GmbH.
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Auch in der zweiten mündlichen Hauptverhandlung trat für die Beklagte erneut niemand auf. Es erging daher ein sogenanntes zweites Versäumnisurteil, in welchem die Beklagte zur Zahlung von 9.402,08 Euro verurteilt wurde.
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#Landgericht Berlin lässt Verteidigung nicht gelten
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Zuvor hatte sich die Beklagte damit verteidigen wollen, dass der Anspruch auf die geltend gemachten Zinsen unbegründet sei, weil in § 9 des Investmentvertrages ein Ausschlussgrund vorliegen würde. Dieser sieht vor, dass eine Auszahlung der vertraglich vereinbarten Forderungen ausgeschlossen ist, solange und soweit sie einen Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eine Überschuldung der MoreMedia GmbH (ehemals Oberle Geothermik GmbH) herbeiführen würde.
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Hiermit wollte die Gesellschaft wohl andeuten, nicht zahlungsfähig und ggf. von der Insolvenz bedroht zu sein.
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Diesem Einwand erteilte das Landgericht Berlin aber eine deutliche Absage, indem es mitteilte, ein Vortrag zu den tatsächlichen Voraussetzungen des § 9 fehle bisher komplett.
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# Entscheidung rechtskräftig und vollstreckbar
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Das zweite Versäumnisurteil ist rechtskräftig und sofort vorstreckbar. Es darf also gespannt abgewartet werden, ob die MoreMedia GmbH nunmehr zahlen oder ob im Rahmen der Zwangsvollstreckung die ausgeurteilte Anlegerforderung zu erlangen sein wird.
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Über die Klageerhebung und über das erste Versäumnisurteil hatten wir bereits in unserem Blog berichtet. Ebenso wie über die Umfirmierung der Obere Geothermik GmbH in MoreMedia GmbH.
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