15. Informationstag zu Lettland Insolvenz bei AdvoAdvice in Berlin

Was passiert nach dem 30.09.2020 mit dem Wiedereinsetzen der Insolvenzantragspflicht in Deutschland? Kommt jetzt die Restschuldbefreiung in Deutschland auch nach 3 Jahren. Was macht jetzt Sinn, sowohl Unternehmer, Selbständige und auch Verbraucher?

Deutsche Welle warnt vor Zombie-Unternehmen und Insolvenz-Welle

Die Deutsche Welle warnte gestern, am 19.08.2020 vor Zombie-Unternehmen. Also leere Hüllen ohne finanzielle Aussattung, schon längst insolvenzreif, aber immer noch nicht beim Insolvenzgericht. Zudem drohe die vielleicht größte Pleite-Welle seit Kriegsende.

Was passiert, wenn die Insolvenzantragspflicht wieder einsetzt und die Sonderregeln, die hierzu in Zeiten der Corona Pandemie eingeführt wurden, nun auslaufen? Werden diese Sonderregeln ganz oder teilweise verlängert? 

Was bringen die Neuregelungen zur Insolvenzordnung, die die Bundesregierung nunmehr als Gesetzesentwurf vorgelegt hat, welche vor allem eine Restschuldbefreiung bei Antragstellung ab dem 01.10.2020 nach bereits 3 Jahren vorsehen?

Wir bieten Interessierten an unserem 15. Informationstag zur Lettland Insolvenz, welcher am 18.09.2020 in Berlin stattfindet, die Möglichkeit, sich noch vor einer drohenden Insolvenzantragswelle über die Möglichkeiten eines Insolvenzverfahrens mit Restschuldbefreiung in Lettland (Riga), aber auch über die Möglichkeiten und Probleme der neuen deutschen Gesetzgebung zu informieren. 

Vor Ort in Berlin oder per Videokonferenz 

Die Kanzlei AdvoAdvice aus Berlin bietet seit Mai 2019 die Insolvenz in Lettland in Zusammenarbeit mit der Firma Berger Consulting SIA und erfahrenen Rechtsanwälten vor Ort in Riga an. Hierzu wurden schon vierzehn Informationstage in Berlin vor Ort und auch online in einem Turnus von etwa einem Monat durchgeführt. 

Den Schwerpunkte der Beratung bildeten insbesondere das gegenseitige Kennenlernen und die ausgiebige Möglichkeit, Fragen zum Ablauf des Verfahrens zu stellen.

In Zeiten des Corona Virus wird der 15. Informationstag zum Teil vor Ort in Berlin aber auch als Videokonferenz angeboten. Dies dient zum Schutz unserer Mandanten und Mitarbeiter. 

Wir bieten die Möglichkeit, die Beratung online mit einem Konferenztool als Videokonferenz durchzuführen. Hierzu hält unsere Kanzlei u.a. einen Zugang zu dem Programm Bravis bereit, welches eine Ende zu Ende Verschlüsselung des Gesprächs vorsieht und daher besonders sicher ist. Auf Nachfrage können natürlich auch andere Kommunikationsplattformen genutzt werden, wenn der Interessent sich hiermit vorher einverstanden erklärt hat. 

Schnelle Entschuldung als Möglichkeiten für Selbständige 

Gerade in Zeiten des Corona Virus wird die Lage für kleine Gewerbebetriebe und Selbständige sowie Leistungsträger aus der Zivilgesellschaft brenzlig.

Zwar hat die Bundesregierung die Grenzen für eine Insolvenzantragspflicht für Betriebe gelockert. Dies bringt jedoch dann nichts, wenn gerade kleine Betriebe oder Selbständige ihre Schulden nicht mehr bedienen und somit auch keine weiteren Kredit aufnehmen bzw. zurückzahlen können. Zudem läuft die Lockerung der Insolvenzantragspflicht wahrscheinlich ganz oder zumindest teilweise für Unternehmen mit dem 30.09.2020 aus. 

Die Corona Krise dient hierbei als Brandbeschleuniger für viele Unternehmer, die sowie bereits harte Zeiten hinter sich oder schon vor der Krise um ihre Existenz gekämpft haben. Auch gesunde Unternehmen können von dieser Problematik betroffen sein, wenn sie Forderungen bei Zombie-Firmen nicht mehr durchsetzen können und daher hohe Forderungsausfälle entstehen. 

In der Struktur unserer Mandatsanfragen zeigt sich bereits nach ca. 1 1/2 Jahren eine klare Tendenz, dass vor allem ehemalige Selbständige und Gewerbetreibende den Weg in die Insolvenz nach Lettland suchen. Zu nennen sind hier u.a.

* Pharmazeuten / Apotheker
* Ladenbesitzer
* Gastwirte und Lokalbetreiter
* Vertriebler / Berater
* Freiberufler
* Personen mit hohen Steuerverbindlichkeiten

Verbindlichen Beratungstermin vereinbaren

Vereinbaren Sie bei Interesse an einer Beratung vor Ort in Berlin oder per Videokonferenz am 18.09.2020 zeitnah einen Termin. 

Sollten Sie ein spezielles Konferenztool verwenden wollen, hinterlassen Sie uns hierzu bitte Ihre Email-Adresse sowie ggf. Daten für Skype, Bravis, Zoom oder andere Anbieter.

Wir können Ihnen gerne einen Gast-Zugang für das Konferenztool Bravis zur Verfügung stellen und Ihnen Ihre Zugangsdaten vorab und unter Beachtung alles Datenschutzbestimmungen zukommen lassen. 

Klärung spezieller Fragen möglich

Die persönlichen Gespräche vor Ort oder auch die Videokonferenzen dienen zur Klärung Ihrer individuellen Rückfragen und zur Vorbereitung Ihres Aufenthaltes in Lettland, der jetzt, nach Aufhebung der Reisebeschränkungen, welche bisher aufgrund der Corona Pandemie bestanden hatten, beginnen kann. 

Unsere besondere Aufmerksamkeit richtet sich hierbei auf Ihre konkrete Situation und Ihre Pläne für Ihren Umzug sowie Ihren Aufenthalt in Riga / Lettland.

Notieren Sie sich gerne spezielle Fragen. Wir sprechen in jedem Fall über:

* Anmeldung in Riga
* Umzug nach Riga
* Bankkonto in Riga
* Wohnung in Riga
* Aufenthalt und Begründung des COMI (Center of main interests)
* Insolvenzantrag in Lettland
* Dauer des Insolvenzverfahrens
* Erteilung der Restschuldbefreiung
* Umsetzung der Restschuldbefreiung in Deutschland
* Mitteilung der Restschuldbefreiung an Auskunfteien, wie z.B. Schufa
* Kosten unserer Tätigkeit
* Kosten für die Betreuung in Riga

# Anwaltliche Beratung und seriöse Informationen

Anders als andere Anbieter, die Insolvenzen in Lettland anbieten, handelt es sich bei unserer Kanzlei auch um eine Rechtsanwaltskanzlei, in der zur Rechtsberatung befugte und mit einer Anwaltszulassung ausgestattete Rechtsanwälte als Berater tätig sind. Dies ist nicht bei allen Anbietern, die Insolvenzen mit Auslandsbezug anbieten, der Fall. Auch nicht bei denen, die sich Kanzlei nennen. Achten Sie also darauf, wer Sie berät und ob die betreffende Person eine Zulassung zur Rechtsanwaltsschaft in Deutschland oder in Lettland hat. 

Zudem ändern wir unsere Meinung nicht ständig, sondern bleiben dabei, dass die Insolvenz in Lettland die zur Zeit beste Methode ist, um sich von Schulden zu befreien und schuldenfrei durchzustarten. 

Lassen Sie sich nicht von Informationen anderer Anbieter abschrecken, die behaupten, dass die Insolvenz in Lettland schwieriger geworden sei. Dies ist nicht der Fall.

Auch die Formulare für Gläubiger zur Anmeldung von Forderungen in europäischen Insolvenzverfahren existieren nicht erst seit kurzem, sondern schon seit dem Jahr 2015. Hier hat sich somit in der letzten Zeit nichts geändert. Diese Formulare können Gläubiger auch in Irland oder anderen EU-Ländern nutzen. Die Insolvenz in Lettland ist hiervon somit nicht alleine betroffen. 

Informieren Sie sich auch gerne bereits jetzt über unsere erfolgreichen  Insolvenzanträge in Lettland in unserem Blog.

https://advoadvice.de/blog/lettland-insolvenz-verfahren-f%C3%BCr-tabakladenbesitzer-er%C3%B6ffnet/

https://advoadvice.de/blog/lettland-insolvenz-insolvenzverfahren-f%C3%BCr-unternehmer-aus-nrw-er%C3%B6ffnet/

https://advoadvice.de/blog/erstes-insolvenzverfahren-in-lettland-er%C3%B6ffnet/

https://advoadvice.de/blog/tempor%C3%A4re-%C3%A4nderung-von-mietrecht-und-insolvenzrecht/

Jetzt Termin sichern

Vereinbaren Sie gerne noch heute Ihren Termin in Berlin an unserem Informationstag oder Ihre Videokonferenz mit uns für den 18.09.2020 unter der Rufnummer 030 921 000 40 oder schreiben Sie uns eine Email an info@advoadvice.de.

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