BNP Paribas S.A. widerruft Negativeintrag bei der Schufa Holding AG

Die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB half einem Betroffenen aus Bayern erfolgreich bei der Löschung seines negativen Schufa-Eintrages:

Kredit bei der Consors Finanz

Der Betroffene aus Bayern hatte einen Kredit bei der BNP Paribas (früher Consors Finanz) am laufen. Da er jedoch die Bank wechselte, wurde sein altes Konto geschlossen und die BNP konnte in der Folge kein Geld mehr von dem Konto abbuchen.

Sodann wurde am 17.04.2020 ein negativer Schufa-Eintrag über 2.290 Euro gemeldet. Bereits am 01.05.2020 wurde zudem ein Forderungsverkauf eingetragen. Bis zu diesem Zeitpunkt erhielt der Betroffene keine Schreiben der BNP. Erst im Anschluss an den Forderungsverkauf meldete sich ein Inkassounternehmen bei dem Betroffenen, woraufhin dieser die offene Forderung unmittelbar beglich.

Erfolgreiche Löschung durch Hilfe der Kanzlei AdvoAdvice

Nachdem der Betroffene Hilfe in der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte suchte, konnte eine Löschung des unberechtigten Negativeintrages erzielt werden.

Dr. Rohrmoser kontaktierte zunächst mit Schreiben vom 26.04.2022 die BNP Paribas S.A. mit Verweis auf die fehlenden Mahn- und Kündigungsschreiben, wodurch der Betroffene in keiner Weise mit einem derartigen Eintrag hätte rechnen können. Darüber hinaus hatte der betroffene Mandant durch die unmittelbare Zahlung nachgewiesen, dass er sowohl zahlungsfähig als auch zahlungswillig war.

Ende Juni verteidigte die BNP zunächst die Eintragung unter Verweis darauf, dass im April 2020 sowohl Mahnung als auch Kündigung versandt wurden. Bei rechtlicher Prüfung der Schreiben sind jedoch erhebliche Fehler aufgefallen, sodass die BNP Paribas nochmals zum Widerruf der Meldung aufgefordert wurde.

Schlussendlich teilte die BNP Paribas dann mit Schreiben vom 12.09.2022 endlich mit, dass eine Löschung des Eintrages bei der Schufa beantragt wurde.

Fazit

Am konkreten Fall lassen sich verschiedene Aspekte hervorheben. Dr. Raphael Rohrmoser fasste zusammen: „Zunächst sind wir froh, dass wir dem Betroffenen mit der nötigen Geduld auch außergerichtlich und ohne eine langwierige Klage helfen konnten. Darüber hinaus sollte man sich nicht von jeder Verteidigung eines Schufa Eintrag beeindrucken lassen. Gerade bei Negativeinträgen gibt es immer wieder die gleichen Fehler, welche man auch bei anderen Betroffenen finden kann. Insofern empfiehlt es sich sehr, dass man sich zur Verteidigung an einen Experten wendet.“

Es ist immer wieder erfreulich, wenn die Experten von AdvoAdvice Betroffenen bei ihren Problemen mit negativen Schufa-Einträgen helfen können. Nicht alle Einträge können vorzeitig gelöscht werden. Erstaunlich oft läuft bei der Einmeldung aber nicht alles so, wie es das Gesetz vorsieht. Gerne prüfen wir dies für Sie in Ihrem Fall und helfen Ihnen, den Eintrag zur Löschung zu bringen.

Haben auch Sie Probleme mit Einträgen in Auskunfteien, wie z.B. Schufa-Holding AG, Bürgel, Creditreform, Boniversum oder anderen? Dann wenden Sie sich an die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB unter info@advoadvice.de.

Weitere Informationen zum Thema Schufa und Datenschutz finden Sie hier. 

Unsere Experten in Sachen Datenschutz und Schufa-Recht Dr. Sven Tintemann und Dr. Raphael Rohrmoser erreichen Sie auch unter 030 921 000 40.

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