ClinicAll Germany – Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung

Die ClinicAll Germany GmbH hat beim zuständigen Amtsgericht Düsseldorf einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung (§270b InsO, Schutzschirmverfahren) gestellt.

Damit werden die Sorgen der Anleger der ClinicAll Germany GmbH und deren Befürchtungen bestätigt. Besonders in den letzten Tagen und Wochen kam zunehmend Beunruhigung auf, weil die Ansprechpartner dort nach Angaben von Anlegern immer schlechter und zuletzt wohl gar nicht mehr zu erreichen waren.

Anleger, die sich an uns wandten berichten von teils unglaubwürdigen Ausreden, mit denen die Nichterreichbarkeit von bisherigen Ansprechpartnern begründet wurde. Dies sorgte dafür, dass das durch die Meldungen in der Vergangenheit zum Teil erschütterte Vertrauen noch weiter zerstört worden sei.

Über nicht durch Kapital gedeckte Fehlbeträge in Millionenhöhe in den Jahresabschlüssen wurde bereits in den Medien berichtet.

In Kürze fällige Anleihen haben nach Abgaben des Unternehmens in seiner AdHoc Meldung vom 12.09.2009 wohl dafür gesorgt, dass die ClinicAll Germany GmbH nun gezwungen war, zur Stabilisierung des Geschäftsbetriebs das sogenannte Schutzschirmverfahren zu beantragen.

Insoweit muss nun das Amtsgericht über den Antrag der ClinicAll Germany GmbH auf ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung entscheiden.

# Was bedeutet das für Anleger der ClinicAll Germany GmbH?

In der derzeitigen Situation ist es wichtig zu wissen, dass es, wenn die Voraussetzungen vorliegen und das Insolvenzgericht dem Antrag auf Eigeninsolvenz zustimmt, das Insolvenzgericht die von der ClinicAll Germany GmbH eine Frist von bis zu drei Monaten für die Vorlage eines Insolvenzplans setzt. Innerhalb dieser Frist darf das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet werden. Zudem ordnet das Insolvenzgericht die vorläufige Eigenverwaltung an und bestellt einen vorläufigen Sachwalter, dieser kann im Schutzschirmverfahren von der ClinicAll Germany selbst bestimmt werden, die Firma kann also in gewissen Grenzen selbst weiter den Geschäftsbetrieb führen und über Vermögenswerte bestimmen kann.

Für Anleger, insbesondere diejenigen mit einem der früher von der ClinicAll angebotenen Nachrangdarlehen,  stellt sich die nun Frage, wieviel Ihre Investition noch wert ist und ob Rückforderungen und Verluste noch minimiert werden können. Hier wird die weitere Geschäftsentwicklung abzuwarten sein.

Wichtig dürfte nun sein, jetzt die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der etwaige Schaden von Anlegern möglichst gering ausfällt.

Auch die Frage, inwieweit Beratungsleistungen im Vorfeld der Geldanlage das Risiko eines möglichen Totalverlustes konkretisiert und ausreichend erklärt haben  wird dann wichtig werden. Auch hier könnten im Falle eines Schadenseintritts Ansprüche bestehen.

Die Fachanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin verfügen aufgrund langjähriger Praxis über eine umfassende Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht und beraten Anleger im Rahmen von Beratungsfehlern und weiteren Pflichtverletzungen seitens Emittenten von Vermögensanlagen in Form von Unternehmensanleihen und Nachrangdarlehen.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und geben Ihnen gerne eine verständliche und für Sie nachvollziehbare Ersteinschätzung damit Sie wissen, wo Sie rechtlich stehen. Dann können wir gemeinsam entscheiden, ob und wie eine anwaltliche Begleitung erfolgversprechend und vor allem für Sie wirtschaftlich sinnvoll wäre.

Weitere Informationen finden Sie auch in unserem **Themenbereich Bank- und Kapitalmarktrecht.**

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