ClinicAll Germany GmbH – Sorgen der Anleger bestätigt – Schutzschirmverfahren gescheitert

Noch Mitte September 2019 versuchte die Geschäftsführung der ClinicAll Germany GmbH angesichts der dramatischen wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft, im Rahmen eines sogenannten „Schutzschirmverfahrens“ (Freiwillige Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung, §270b InsO) die Zügel selber in der Hand zu behalten und unter Aufsicht eines vom Insolvenzgericht bestellten Sachwalters weiter die Geschicke des Unternehmens zu lenken. Den Bericht der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB  finden Sie hier.

Dieser Versuch der ClinicAll GmbH GmbH nun endgültig gescheitert.

Was viele Anleger befürchtet haben hat sich nun bewahrheitet. Mit Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf als zuständiges Insolvenzgericht vom 28.10.2018, Az. 502 IN 155/19, wurde nunmehr über das Vermögen der ClinicAll Germany GmbH das „reguläre“ vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Vom Amtsgericht Düsseldorf wurde ein Insolvenzverwalter eingesetzt.

# Insolvenzverwalter nun verfügungsberechtigt

Damit haben sich nun auch die Hoffnungen derjenigen Anleger zerschlagen, die noch daran glaubten, dass die ClinicAll Germany GmbH noch aus eigener Kraft die Wende schafft. Tausende Anleger müsse nun befürchten, dass die von ihnen gezeichneten Unternehmens-Anleihen bzw. gewährten Nachrangdarlehen hohe Verluste erleiden. Noch gar nicht abzusehen ist, ob Totalverluste im Raum stehen oder noch auf eine Insolvenzquote gehofft werden kann. Dies wird sich im Rahmen der nun beginnenden ordnungsgemäßen Tätigkeit des eingesetzten Insolvenzverwalters zeigen und erfahrungsgemäß einige Zeit dauern.

Nunmehr wird es darum gehen müssen, für die Anleger bestehende Handlungsmöglichkeiten im Rahmen des Insolvenzverfahrens zu prüfen, diese auszunutzen und etwaige Forderungen anzumelden.

Die wirtschaftliche Schieflage der ClinicAll Germany GmbH deutete sich bereits seit längerem an, nachdem bereits aussagekräftige Bilanzen nicht veröffentlicht wurden und trotz der bestehenden nicht durch Eigenkapital gedeckten Verbindlichkeiten weiterhin massiv Anlegergeld durch langfristige Unternehmensanleihen usw. mit zweifelhaften Methoden eingeworben wurde.

# Auswirkungen auf die US-Aktien der ClinicAll

Unklar ist auch, wie sich die jetzt vorliegende Insolvenz auf die Muttergesellschaft der ClinicAll Germany GmbH, die ClinicAll International Corporation mit Sitz in New York auswirkt. Die New Yorker „Mutter“ hatte zudem bei vielen Anlegern direkt Aktien als öffentliches Angebot in Deutschland ausgegeben.

An unsere Kanzlei haben sich seit längerem viele besorgte Anleger mit der Frage gewandt, ob die Wertentwicklung der nicht öffentlich handelbaren und somit nicht börsennotierten Aktien durch die Schieflage der ClinicAll Germany GmbH ebenfalls gefährdet ist.

Als gesichert dürfte gelten, dass die ClinicAll Germany GmbH die wesentliche, wenn nicht die alleinige, Geldgeberin der amerikanischen Muttergesellschaft war und insoweit gegebenenfalls sogar ein „Dominoeffekt“ eintreten könnte.

# Ansprüche im Insolvenzverfahren und gegen Vertriebsverantwortliche

Auch hier sollten Aktionäre ihre Handlungsmöglichkeiten möglichst zeitnah prüfen lassen. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kim Oliver Klevenhagen, der mit seinem Team bereits seit längerem Anleger der ClinicAll Germany GmbH vertritt, ist von der jetzigen Entwicklung und dem Scheitern des Schutzschirmverfahrens nicht überrascht: „Angesichts der nicht transparenten Darstellung der Umsetzung des Geschäftsmodells in Deutschland durch die bisherige Geschäftsführung und des seit längerem bestehenden Kapitalbedarfs war eine Sanierung in Eigenverwaltung unwahrscheinlich.“ 

Doch auch die Art und Weise des Vertriebs der Kapitalanlagen der ClinicAll  an die Anleger wirft Fragen auf: „Viele meiner Mandanten berichten mir, dass Anleihen per Email oder durch Telefonanrufe mit Werbecharakter verkauft wurden. Zwar seien die Zeichnungsscheine der Inhaber-Schuldverschreibungen und Darlehen versandt worden, nicht jedoch damit auch die eigentlichen bis zu hundertseitigen Wertpapierprospekte der zu zeichnenden Anlage. Statt dessen aber kurze bunte Werbeflyer, die die Mandanten für die Prospekte gehalten haben. Hier stellt sich aus meiner Sicht ganz klar die Frage, ob diese Art des Vertriebes System hatte und wie daraus Ansprüche für Anleger ggf. gegen Dritte abgeleitet und durchgesetzt werden können.“, sagt Rechtsanwalt Klevenhagen. 

Die Fachanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin verfügen aufgrund langjähriger Praxis über eine umfassende Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht und beraten Anleger im Rahmen von Beratungsfehlern und weiteren Pflichtverletzungen seitens Emittenten von Vermögensanlagen in Form von Unternehmensanleihen und Nachrangdarlehen.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und geben Ihnen gerne eine verständliche und für Sie nachvollziehbare Ersteinschätzung damit Sie wissen, wo Sie rechtlich stehen. Dann können wir gemeinsam entscheiden, ob und wie eine anwaltliche Begleitung erfolgversprechend und vor allem für Sie wirtschaftlich sinnvoll wäre.

Weitere Informationen finden Sie auch in unserem **Themenbereich Bank- und Kapitalmarktrecht.**

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