Creditreform Boniversum GmbH löscht Negativeintrag der Creditreform Paderborn

Für viele Menschen ist es überraschend, wenn unter einem Unternehmensnamen mehrere Arbeitszweige einhergehen. Bei genauer Beobachtung stellt man häufig fest, dass nur ein „Hauptteil“ des Firmennamens gleich ist, die Zusätze und Gesellschaftsformen jedoch unterschiedlich sind. So ist dies auch bei dem Creditreform-Unternehmensverband.

Dort gibt es einmal die Creditreform Boniversum GmbH, welche als Auskunftei Bonitätsdaten über Verbraucher und Unternehmer verarbeitet. Zu dem Unternehmensverband gehören jedoch mehrere kleinere und ortsbezogene Unternehmen, welche im Forderungsmanagement tätig werden.

Forderung hier, Eintrag da

In einem kürzlich erfolgreich abgeschlossenen Fall, musste ein Betroffener feststellen, dass in seinem Datenbestand bei der Creditreform Boniversum GmbH ein negativer Eintrag der Creditreform Paderborn hinterlegt war. Dieser Eintrag war auf ein Fälligkeitsdatum Ende August 2018 datiert und wurde sodann angeblich erst im Juni 2019 ausgeglichen. Das Problem war von vornherein, dass die niedrige dreistellige Forderung aus drei Teilbeträgen bestand. Die letzte und größte Rechnung wurde jedoch erst im März 2019 gestellt.

Im Mai 2019 mahnte die Creditreform Paderborn erstmals den Betrag an und setzte eine Zahlungsfrist. Innerhalb dieser Frist glich der Betroffen die Hauptforderung auch aus. Dennoch musste er kurze Zeit später den negativen Eintrag feststellen.

Kurzfristige Löschung durch Creditreform Boniversum

Die Creditreform Paderborn führte aus, dass der Eintrag berechtigt sei, weil die Nebenforderungen erst später ausgeglichen wurden. Dies konnte den negativen Eintrag jedoch nicht rechtfertigen, weil im Creditreform Boniversum GmbH – Datenbestand lediglich die Hauptforderung hinterlegt und diese unstrittig ausgeglichen war. Überdies war der Eintrag missverständlich, weil die Forderung als Ganzes im August 2018 noch gar nicht fällig war.

Mit diesen Argumenten konnte die Creditreform Boniversum GmbH durch die Kanzlei AdvoAdvice aus Berlin kurzfristig zu einer Löschung des Eintrages bewegt werden.

Immer wieder machen die Experten der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB Erfahrungen damit, dass auch die Auskunfteien Forderungsdaten löschen, wenn bei der Einmeldung etwas schief gelaufen ist oder die Rechtmäßigkeit der Datenübermittlung nicht final aufgeklärt werden kann.

Fazit

Bei „unsauberen“ und „unpräzisen“ Negativeinträgen kann Betroffenen oftmals geholfen werden. Dies ist leider nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen, sodass es einer genauen Prüfung des Sachverhaltes bedarf.

Haben auch Sie Probleme mit Einträgen in Auskunfteien, wie z.B. Schufa-Holding AG, Bürgel, Creditreform, Boniversum oder anderen? Dann wenden Sie sich an die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB unter info@advoadvice.de.

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