DIG Premium Select bR 2 – DIG Premium Select bR – ArgoVent Gruppe – Fondsbeteiligungen – Wohin geht die Reise?

Die ArgoVent Gruppe aus Berlin mit Ihren Fonds DIG Premium Select bR, DIG Premium Select bR 2 und DIG Special bR macht weiter von sich reden. Bekanntlich sollten mit den DIG Fonds in u..a. in Immobilien investiert werden. Die dafür eingesammelten Gelder der Fondsanleger wurden mithilfe diverser Berater und Vermittler eingebracht. Empfohlen wurde oft, bestehende Lebensversicherungen aufzulösen und die Rückkaufswerte in DIG Fonds anzulegen. Aus informierten Kreisen wurde kolportiert, dass wohl angeblich lediglich 10 % der eingesammelten Gelder tatsächlich in Immobilien investiert wurden. Anleger berichten auch, dass wohl Auszahlungen der Anteile nach erfolgter Kündigung nicht erfolgt sind.

# Einzahlungen und Auszahlungen

Da half es auch nicht, dass die Geschäftsführung der DIG Fonds bzw. der ArgoVent Gruppe nach Meinung vieler Anleger nicht nachvollziehbar und transparent gearbeitet haben.

Hinzu kam, dass von den Fonds der DIG Premium Select bR 2 oder Mitteilungen erfolgten, dass derzeit wohl Zahlungen auf die Einlage nicht vorgenommen werden könnten da keine Bankverbindung bestehe. Insbesondere solche Anleger sind verunsichert, die Ratensparpläne abgeschlossen haben oder auch eine Einmalzahlung mit vorbestimmter Einlage- bzw. Anlagezeit vereinbart hatten. Was mit einem sogenannten Auseinandersetzungsguthaben im Nachgang geschieht ist wohl ebenfalls unklar.

# Haftungsrisiken bei GbR-Fonds

Da es sich bei den genannten Fonds um um sogenannte GbR-Fonds, also Gesellschaften bürgerlichen Rechts handelt, ist eine besondere Haftungskonstellation gegeben. So wurde im Rahmen der Beratungen wohl nach Angaben der Anleger häufig nicht erläutert, dass bei einem Beitritt an die DIG GbR eine persönliche Haftung mit dem gesamten Vermögen des Anlegers eingegangen wird. Gesellschafter des bürgerlichen Rechts haften nämlich dem Gesetz nach unbeschränkt. Die Beschränkung der persönlichen Haftung könnte natürlich durch eine Vereinbarung zwischen den Fonds und deren etwaigen Vertragspartner stattfinden.

Für Anleger stellen sich also derzeit weiterhin viele Fragen, insbesondere ob die eigene Aufklärung durch den Berater auch anleger- und anlagegerecht war. Im Rahmen einer Beratung müssen potentielle Anleger nämlich über alle Umstände, die für die Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, informiert werden. Dabei muss eine Information zutreffend, verständlich und vollständig sein. So schreibt es der Bundesgerichtshof (BGH) in seiner höchstrichterlichen Rechtsprechung vor.

Kann eine Aufklärung nachvollzogen werden oder können Zeugen aussagen, könnten den sich geschädigt fühlende Anlegern auch Schadensersatzansprüche gegen die Berater zustehen. Sollte gar eine arglistige Täuschung im Raum stehen, kämen unter Umständen auch Rechte zu eine außerordentliche Kündigung in Betracht.

# Rechtslage prüfen!

Ob die Beratung bei der Investition in die Fonds der ArgoVent Gruppe also die Fonds DIG Premium Select bR, DIG Premium Select bR 2 und DIG Special bR ausreichend war oder ob nach erfolgter Kündigung von Beteiligungen Rechte auf Auszahlung oder Haftungsrisiken bestehen, hängt von vielerlei Faktoren, insbesondere den individuell geschlossenen Vereinbarungen und den Umständen ab. Wenn Sie unsicher sind, dann lohnt es sich, es nicht einfach alles hinzunehmen oder abzuwarten, sondern die eigenen Rechte prüfen zu lassen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kim Oliver Klevenhagen der Rechtsanwaltskanzlei AdvoAdvice aus Berlin weiß, dass es oft sinnvoll ist, sich mit Beratern oder Fondsgesellschaften auseinanderzusetzen: „Oft wissen Anleger gar nicht, welche Rechte sie haben oder ob eine Durchsetzung von Rechten bei einer Risikoabwägung sinnvoll ist.  Es lohnt sich daher seinen Fall einmal von einem Anwalt einmal individuell prüfen zu lassen.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und geben Ihnen gerne eine kostenfreie, verständliche und für Sie nachvollziehbare Ersteinschätzung damit Sie wissen, wo Sie rechtlich stehen. Dann können wir gemeinsam entscheiden, ob und wie eine anwaltliche Begleitung erfolgversprechend und vor allem für Sie wirtschaftlich sinnvoll wäre.

Weitere Informationen finden Sie auch in unserem **Themenbereich Bank- und Kapitalmarktrecht.**

Informationen und Kontaktformulare finden Sie im Bereich ”Formulare – Download”. Wenden Sie sich auch gerne per Email an uns oder rufen Sie einfach an unter der Rufnummer 030 921 000 40 erreichen Sie unsere Kanzlei montags bis freitags von 9.00 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr.

Inhaltsverzeichnis

Kennen Sie schon diese Beiträge?