Die Kanzlei AdvoAdvice bietet bereits seit dem Jahr 2019 in Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern und Anwaltskanzleien in Riga die Insolvenz mit Restschuldbefreiung in Lettland an.
Seither konnten schon einige unserer Mandanten erfolgreich die Restschuldbefreiung in Lettland erreichen und die Insolvenz somit wie geplant abschließen.
Vorteile in Lettland
Die Regeln zur Erlangung der Restschuldbefreiung bei einer Insolvenz in Deutschland sind seit dem Jahr 2020 angepasst worden. Danach ist die Restschuldbefreiung nun schon nach drei Jahren zu erreichen und nicht mehr, wie es früher einmal war, nach sechs Jahren.
Dieser Vorteil in der Laufzeit der Restschuldbefreiung hat die Insolvenz in Deutschland wieder attraktiver gegenüber eine Insolvenz im Ausland gemacht.
Dennoch gibt es bei einer Insolvenz im Ausland mehrere Vorteile, die wie hier kurz zusammenfassen möchten:
# Laufzeit in Lettland flexibel
Die Laufzeit einer Insolvenz in Lettland ist flexibel und richtet sich nach der Höhe der angemeldeten Forderungen. Werden keine oder nur sehr geringe Forderungen in Lettland angemeldet, kann das Insolvenzverfahren inklusive Restschuldbefreiung bereits 6 Monaten nach Insolvenzeröffnung abgeschlossen werden.
Werden Forderungen anmeldet, richtet sich die Laufzeit nach der Forderungshöhe und beträgt nach Insolvenzeröffnung maximal 3 Jahre.
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# Forderungsanmeldung wird oft nicht vorgenommen
Oftmals melden sich die Gläubiger im Insolvenzverfahren in Lettland nicht und melden somit ihre Forderungen dort auch nicht an. Dies erfolgt meist aus einer Unkenntnis des Insolvenzrechts und der europäischen Vorschriften für eine Insolvenzanmeldung heraus.
Manchmal ist den Gläubigern der Aufwand für eine Forderungsanmeldung im Inland auch einfach zu hoch, weshalb die Forderung dann nicht weiter verfolgt wird.
Nicht angemeldete Forderungen unterfallen dennoch der Restschuldbefreiung am Ende des Insolvenzverfahrens. Werden keine oder nur geringe Forderungen angemeldet, ist die Insolvenzlaufzeit entsprechend kurz und der Betroffene erlangt somit früher die Restschuldbefreiung als dies bei einem Verfahren in Deutschland der Fall wäre.
# Zwangsvollstreckung kaum zu erwarten
Bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind bei einem Wohnsitzwechsel nach Lettland Zwangsvollstreckungsmaßnahmen kaum zu erwarten. Dies liegt daran, dass Forderungen, die bei Umzug des Schuldners nach Lettland noch nicht tituliert sind, dann in Lettland vor einem Gericht geltend gemacht oder von einem deutschen Gericht in Lettland zugestellt werden müssen.
Ein deutscher Gerichtsvollzieher ist natürlich in Lettland ebenfalls nicht zuständig, so dass eine Zwangsvollstreckung regelmäßig nicht oder nur sehr selten zu erwarten sein dürfte.
Was ist für die Insolvenz in Lettland notwendig?
Für eine Insolvenz in Lettland ist es notwendig, dass der betroffene Schuldner vorher dort seinen Wohnsitz (sog. center of main interest) begründet. Dazu sind eine Anmeldung in Riga notwendig sowie eine Abmeldung in Deutschland.
Bei Anmeldung in Riga ist es sinnvoll, dort ein Arbeitsverhältnis oder eine selbständige Tätigkeit nachweisen zu können. Hierzu helfen unsere Netzwerkpartner vor Ort, damit die Ummeldung nach Riga reibungslos funktioniert.
Nach Einreichung des Insolvenzantrags ist es nicht mehr notwendig, aber manchmal sinnvoll, seinen Wohnsitz weiterhin in Riga zu belassen.
Weitere Informationen zur Insolvenz in Lettland finden Sie unter diesem Link.
Verfahren seit 2019 erfolgreich geführt
Ein im November 2019 eröffnetes Insolvenzfahren vor dem Stadtgericht Riga konnte am 09.09.2022 abgeschlossen und somit Restschuldbefreiung erteilt werden, nachdem das Gericht nach Anhörung des Insolvenzverwalters festgestellt hatte, dass der Schuldner seiner Verpflichtung zur Zahlung von monatlich 286,89 Euro über einen Zeitraum von Juli 2020 bis Juni 2022 nachgekommen war.
Der Betroffene konnte danach noch bestehende Negativeinträge bei der Schufa Holding AG durch Schreiben von Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann aus der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB löschen lassen.
Der Betroffene lebt nunmehr weiterhin in Lettland und auch in Hamburg und hat eine saubere Schufa-Auskunft in Deutschland und ist seine Schulden innerhalb von nicht einmal drei Jahren nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens los geworden. Zum Zeitpunkt des Antrags auf Insolvenzeröffnung in Riga hätte die Restschuldbefreiung in Deutschland noch sechs Jahre gedauert und hätte nur durch Zahlung der Kosten des Insolvenzverfahrens auf 5 Jahren und durch Zahlung von 1/3 der Forderungen auf 3 Jahre verkürzt werden können. Der Betroffene hat sich daher mindestens zwei Jahre Insolvenzlaufzeit in Deutschland erspart und somit eine schneller Restschuldbefreiung durch das Insolvenzverfahren in Riga erlangt.