Kostenlose Selbstauskunft heißt jetzt Datenkopie

Mit der Einführung der DSGVO ändern sich nicht nur die allgegenwärtigen Cookie-Einstellungen, sondern auch manche Begrifflichkeiten. Im Kontext der SCHUFA Holding AG trifft dies auf die vormals als „Kostenlose Selbstauskunft“ auch damals noch richtig als „Datenübersicht“ benannte Zusammenfassung des eigenen Datenbestandes bei der SCHUFA zu. Diese heißt nunmehr Datenkopie und kann hierangefordert werden.

# Was ändert sich?

Zunächst einmal ist die SCHUFA nun nicht mehr nach § 34 BDSG a.F. zur Beauskunftung der Daten verpflichtet.

Bestellformalat Datenübersicht nach § 34 BDSG

Diese Verpflichtung ergibt sich nun aus Art. 15 DSGVO. Der entscheidende Vorteil ist wohl, dass die Datenübersicht nunmehr nicht nur postalisch, sondern auch online bestellt werden kann. Der Versand erfolgt trotzdem postalisch.

Eine zweite Änderung dürfte darin zu sehen sein, dass die Datenschutzgrundverordnung keine Einschränkung auf ein kostenloses Exemplar pro Jahr vorsieht. Möglicherweise kann die Datenübersicht nun mehr als ein Mal pro Jahr angefordert werden, wenn es hierfür ein berechtigtes Interesse gibt.

# Wieso sollte man sich eine Kopie der Daten organisieren?

Es ist wichtig, dass man in regelmäßigen Abständen seinen SCHUFA-Datenbestand überprüft. Dabei geht es nicht nur um sog. Negativeinträge, sondern auch generell um die Richtigkeit der Daten. Der Scorewert kann durch unrichtige Daten negativ beeinflusst werden, was sich früher oder später wiederum auf die Möglichkeit zum Abschluss von Verträgen auswirken kann.

Ein zweiter Vorteil ist darin zu sehen, dass man seine historisch Datenübersicht zu Beweiszwecken vorliegen hat. Falls es aus nicht vorhersehbaren Gründen zu Unregelmäßigkeiten kommt, kann dies bei der Klärung der Angelegenheit sowie der Aufklärung von Fakten helfen.

Darüber hinaus hat man nicht immer davon Kenntnis, dass ein negativer SCHUFA-Eintrag vorgenommen wurde. Schon deshalb rentiert es sich, regelmäßig die nun neue Datenkopie kostenfrei anzufordern und diese zu überprüfen.

# Schlechter Scorewert oder Negativeintrag?

Sollten Sie feststellen, dass Ihr Scorewert in einem schlechten Bereich oder ein negativer Eintrag in Ihrem Datenbestand zu finden ist, sollten Sie umgehend die Hilfe eines Experten in Anspruch nehmen. In diese Fällen kann eine schnelle Intervention weiterhelfen. Gerne können Sie uns diesbezüglich unter 030/921 000 40 oder unter info@advoadvice.de kontaktieren.

Haben auch Sie Probleme mit Einträgen in Auskunfteien, wie z.B. Schufa-Holding AG, Bürgel, Creditreform, Boniversum oder anderen? Dann wenden Sie sich an die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB unter info@advoadvice.de.

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Zusätzliche Informationen zu unserem Schufa-Experten Dr. Sven Tintemann finde Sie auch unter https://tintemann.de.

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