Mehrere gerichtliche Entscheidungen gegen Barclays Bank erstritten

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author: dr–raphael-rohrmoser

In den vergangenen Wochen und Monaten konnten gleich mehrere gerichtliche Entscheidungen gegen die Barclays Bank Ireland PLC Hamburg Branch erstritten werden. Dabei handelte es sich teilweise um einstweilige Verfügungsverfahren und teilweise um normale Klagen auf Widerruf von negativen Meldungen bei der Schufa Holding AG.

**Hintergründe**

Vom Sachverhalt ähneln sich die Fälle durchaus. Die Betroffenen waren Kunden bei der Barclays Bank Ireland PLC Hamburg Branch (fortan: Barclays Bank). Zumeist verfügten die Betroffenen über Kreditkarten. Auf den Kreditkartenkonten waren sodann Verfügungsrahmen eingeräumt. Gleichzeitig waren die Betroffenen verpflichtet jeden Monat einen prozentualen Anteil des genutzten Rahmens zurückzuführen. Bei dieser Rückführung kam es zu Zahlungsschwierigkeiten, welche letztlich in einem SCHUFA-Eintrag endeten.

In zwei Verfügungsverfahren entschied das Landgericht Hamburg in der Folge mit einer kurzem Begründung im Beschlusswege. Die erste Verfügung wurde Ende August erlassen und betraf eine Frau, welche die Mahnung vor der Kündigung schon nicht erhalten hatte. Nachdem diese bemerkte, dass mit der Rückzahlung etwas unklar war, überwies diese proaktiv einen Teil-Betrag an die Barclays Bank. Dies geschah noch bevor die Kündigung veranlasst wurde. Gleichwohl wurde kurze Zeit später ein negativer Schufa-Eintrag veranlasst. In der Folge wurden der Betroffenen gleich mehrere Vertragsverhältnisse gekündigt, sodass diese im einstweiligen Rechtsschutz gegen den Eintrag vorgehen musste, um weitere Schäden zu vermeiden.

Erfreulicherweise erließ das LG Hamburg die einstweilige Verfügung zeitnah. Nach Zustellung der Verfügung bei der Barclays Bank veranlasste diese sodann den Widerruf der Negativeintragung. Die Schufa Holding AG kam dieser Bitte nach Löschung nach und entfernte den Eintrag.

In einem anderen Verfahren erhielt der Betroffene wegen eines Umzugs ebenfalls keine Mahnungen von der Barclays Bank. Auch hier wurde eine einstweilige Verfügung erlassen.

**Gefestigte Rechtsprechung am LG Hamburg**

Bereits vor einigen Wochen berichteten wir von einem gerichtlichen Erfolg gegen die Barclays Bank. Die dortigen Argumentation hat sich in weiteren Entscheidungen gegen die Bank gefestigt.

In einem neuen Urteil aus September 2021 wurde vom Landgericht Hamburg nochmals ausgiebig dargelegt, wieso der Eintrag rechtswidrig war und weder über die DSGVO noch über das BDSG a.F. gerechtfertigt werden konnte. Dabei schloss man sich der Argumentation aus dem Urteil von Mai 2021 überwiegend an, führte dahingehend aber noch weiter aus.

Das Landgericht Hamburg stellt mit Blick auf die DSGVO klar, dass mit vielen Eintragungen in ihrer konkreten Form nicht zu rechnen war. Durch diesen Umstand waren auch die Datenübermittlungen an die Schufa Holding AG nicht gerechtfertigt.

Am Landgericht Hamburg besteht zu vielen Themen rund um Negativeinträge in Auskunfteien mittlerweile eine gefestigte Rechtsprechung. Durch kompetente anwaltliche Beratung kann sichergestellt werden, dass diese Rechtsprechung für die Betroffenen genutzt werden kann, um unberechtigte Einträge aufzuspüren und beseitigen zu lassen.

**Einschätzung durch AdvoAdvice**

Die Rechtsanwaltskanzlei AdvoAdvice hat viel Erfahrung auf dem Gebiet von negativen Einträgen bei der Schufa Holding AG und anderen Auskunfteien. Gerade durch diese Erfahrung kann sichergestellt werden, dass Mandanten optimal betreut werden und etwaige Schwachpunkte im System der eintragenden Stellen genutzt werden können.

Rechtsanwalt Dr. Rohrmoser wies auf folgende Aspekte hin: „Bei einigen Unternehmen gibt es konzeptionelle Schwachpunkte bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Diese Schwachpunkte führen immer wieder zu unberechtigten Negativeinträgen. Gegen dies Einträge lässt sich in der Folge relativ gut vorgehen.“

Haben auch Sie Probleme mit Einträgen in Auskunfteien, wie z.B. Schufa-Holding AG, Bürgel, Creditreform, Boniversum oder anderen? Dann wenden Sie sich an die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB unter info@advoadvice.de.

Weitere Informationen zum Thema Schufa und Datenschutz finden Sie hier. 

Unsere Experten in Sachen Datenschutz und Schufa-Recht Dr. Sven Tintemann und Dr. Raphael Rohrmoser erreichen Sie auch unter 030 921 000 40.

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