Schufa-Eintrag: Barclaycard erkennt Antrag auf einstweilige Verfügung vor LG Hamburg an

Rechtsanwalt aus Hessen gegen negativen Schufa-Eintrag verteidigt. Barclays Bank PLC erkennt nach Verhandlung vor dem LG Hamburg am 18.02.2016 einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung an.

Guter Start für AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB. In einem Prozess, in dem ein Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt wurde, konnte sich der von Advoadvice vertretene Mandant, selbst Rechtsanwalt aus Hessen, gegen die Antragsgegnerin, die Barclays Bank PLC durchsetzen. Diese erkannte nach der mündlichen Verhandlung, welche am 18.02.2016 um 10.00 Uhr vor dem Landgericht Hamburg stattfand, den Antrag des Antragstellers an.

Im ersten Gerichtsverfahren der neu gegründeten Kanzlei konnte somit gleich ein voller Erfolg eingefahren werden.

Dr. Sven Tintemann, Partner bei Advoadvice, kommentiert: “Es ging hier um die Frage, ob die Bank einen negativen Schufa-Eintrag nach § 28 a Abs. 1 BDSG rechtfertigen kann. Dies ist der Bank im Prozess nicht hinreichend gelungen, da der Betroffene die Forderung der Bank bestritten hatte.“

Der Erfolg zeigt, dass bei Vorliegen eines Schufa-Negativeintrags schnelles und entschlossenes Handeln notwendig ist.

Die Bank muss nun die Kosten des Rechtsstreit tragen. Der Rechtsanwalt aus Hessen war begeistert und kann nun einen geplanten Kredit aufnehmen und neue Kanzleiräume anmieten.

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Zusätzliche Informationen zu unserem Schufa-Experten Dr. Sven Tintemann finde Sie auch unter https://tintemann.de.

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