Schufa Eintrag der First Debit GmbH für süddeutschen Rechtsanwalt gelöscht

Selbst der gelernte Rechtsexperte kann sich nicht immer sicher sein, dass er allen schlechten Dingen aus dem Weg gehen kann. So musste ein Rechtsanwalt aus Süddeutschland kürzlich feststellen, dass die First Debit GmbH einen sog. negativen Schufa Eintrag zu seinen Lasten eingemeldet hatte.
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# Eintrag bei Angaben zu Forderungshöhe und Datum unrichtig

Um das Problem zu lösen, beauftragte er die Kanzlei Advoadvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB. Diese kontaktierte die First Debit GmbH und forderten diese zum Widerruf des Negativeintrages auf.
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Begründet wurde die Aufforderung zum Widerruf damit, dass die eingetragene Forderung weder von der Höhe noch vom konkreten Datum richtig gewesen sei.
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# First Debit widerruft – Schufa widerspricht erst, löscht dann aber doch

Die First Debit GmbH erklärte sich kurzerhand dazu bereit, den Negativeintrag zu widerrufen. Obwohl die Schufa Holding AG noch ausführte, warum der Eintrag doch gerechtfertigt sei, akzeptierte sie nach Auskunft des betroffenen Rechtsanwalts dennoch das Widerrufs-Ersuchen.
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# Schnelle Lösung statt langer Rechtsstreit

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Der bei den Advoadvice Rechtsanwälten zuständige Partner Dr. Sven Tintemann erläuterte in diesem Kontext: „Ein negativer Schufa-Eintrag kann jeden treffen. Vorliegend hätte dem Sachverhalt noch ein langer Rechtsstreit folgen können. Erfreulich ist jedoch, dass sich Unternehmen diesen Rechtsstreit auch manchmal ersparen wollen und es so zu einer schnellen Lösung des Problems kommen kann.“
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Haben auch Sie Probleme mit Einträgen in Auskunfteien, wie z.B. Schufa-Holding AG, Bürgel, Creditreform, Boniversum oder anderen? Dann wenden Sie sich an die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB unter info@advoadvice.de.

Weitere Informationen zum Thema Schufa und Datenschutz finden Sie hier. 

Zusätzliche Informationen zu unserem Schufa-Experten Dr. Sven Tintemann finde Sie auch unter https://tintemann.de.

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