Eine immer beliebtere Alternative zum Barkauf eines Autos ist es, das Auto zu leasen. In der Regel stellt dies auch kein Problem dar. Was passiert aber, wenn das Auto während der Leasingzeit gestohlen wird? Dann kann es zu weitreichenden Folgen kommen:
**Was ist passiert?**
Am 04.04.2022 wurde ein negativer Schufa-Eintrag bei einem unserem Mandanten vorgenommen. Hintergrund des Eintrages war eine Forderung der RCI Banque aus einem Leasingvertrag.
Im März 2021 unterzeichnete der Betroffene einen Leasingvertrag über einen Renault Kadjar Business, dessen Leasingzeit 36 Monate betragen sollte. Als das Fahrzeug dann letztes Jahr gestohlen wurde, kündigte die RCI Banque S.A. den Leasingvertrag und rechnete im Folgenden rund 14.000 Euro ab. Diese Zahlung sollte durch die Versicherungsleistung der BavariaDirekt erfolgen, die die Zahlung jedoch verweigerte und ihren Versicherungskunden außerdem auf ein Klageverfahren wegen der Versicherungsleistung verwies. Über die Summe wurde sodann ein negativer Schufa-Eintrag vorgenommen. Dieser erfolgte zunächst von der RCI Banque S.A. und wurde später durch die abwickelnde Creditreform Düsseldorf weitergeführt.
**Wie kam es zur Löschung?**
Nachdem der Betroffene sich eine Schufa Auskunft besorgte und Hilfe in der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte aus Berlin suchte, konnte eine Löschung des Schufa-Eintrages erzielt werden.
Rechtsanwalt Dr. Rohrmoser kontaktierte die Creditreform Düsseldorf, um einen gesetzlich normierten Rechtsfertigungsgrund bezüglich des Schufa-Eintrages einzufordern. Ebenfalls forderte er mit Schreiben an die Schufa Holding AG diese auf, den Negativeintrag zu löschen.
Die Aufforderung zur Löschung an das Creditreform Düsseldorf erklärte er wie folgt:
*„Die Übermittlung von Daten an den Schufa Datenbestand unterfällt hier schon keinem berechtigten Interesse, da es im vorliegenden Fall nicht darum geht, dass mein Mandant eine Zahlungspflicht nicht erfüllen möchte, sondern schlicht darum, dass die Bavaria der entsprechenden Zahlungsverpflichtung noch nicht nachgekommen ist. Es besteht also kein Grund (berechtigtes Interesse) meinen Mandanten als zahlungsunwilligen oder unfähigen Schuldner gelten zu lassen.“*
Bis zur Abfassung dieses Artikels (Stand: 24.06.2022) hat sich die Creditreform Düsseldorf noch immer nicht auf die anwaltlichen Schreiben der Kanzlei AdvoAdvice gemeldet. Die Schufa Holding AG hingegen meldete sich bereits einige Tage später und teilte mit, dass sie umgehend eine individuelle Überprüfung veranlasst haben. Einen Monat später teilte sie mit, dass der strittige Eintrag gelöscht wurde.
**Fazit: **
Es ist immer wieder erfreulich, wenn die Experten von AdvoAdvice Betroffenen bei ihren Problemen mit negativen Schufa-Einträgen helfen können. Nicht alle Einträge können vorzeitig gelöscht werden. Erstaunlich oft läuft bei der Einmeldung aber nicht alles so, wie es das Gesetz vorsieht. Gerne prüfen wir dies für Sie in Ihrem Fall und helfen Ihnen, den Eintrag zur Löschung zu bringen.
Haben auch Sie Probleme mit Einträgen in Auskunfteien, wie z.B. Schufa-Holding AG, Bürgel, Creditreform, Boniversum oder anderen? Dann wenden Sie sich an die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB unter info@advoadvice.de.
Weitere Informationen zum Thema Schufa und Datenschutz finden Sie hier.
Unsere Experten in Sachen Datenschutz und Schufa-Recht Dr. Sven Tintemann und Dr. Raphael Rohrmoser erreichen Sie auch unter 030 921 000 40.