SCHUFA-Eintrag nach Identitätsmissbrauch gelöscht

In den Medien wird immer wieder über Datenschutzvorfälle und Identitätsdiebstähle berichtet. Neben den unmittelbar folgenden Schwierigkeiten, dass man beispielsweise zum Ausgleich von Rechnungen aufgefordert wird, schleichen sich darüber manchmal auch längerfristige Folgen ein. So ist es einem Mann aus Berlin geschehen, dem durch die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB nunmehr kurzfristig geholfen werden konnte.

# SCHUFA-Probleme nach einer Trennung

Der betroffene Berliner musste eines Tages feststellen, dass über ihn ein negativer SCHUFA-Eintrag durch ein großen deutsches Inkasso-Unternehmen vorgenommen wurde. Die Überraschung war groß, hatte er zu diesem Unternehmen bislang keinen Kontakt gehabt. In der Folgezeit stellte sich heraus, dass seine ehemalige Lebensgefährtin weiterhin seinen Online-Zugang bei einer bekannten schwedischen Modekette genutzt hat. Über diesen Zugang bestellte sie Waren an die zwischenzeitlich von der Frau bezogenen neue Wohnanschrift unter dem Namen ihres ehemaligen Lebensgefährten.

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Nach einiger Zeit versöhnten sich die beiden Parteien wieder. Die Frau zog aus der Übergangswohnung aus, meldete dies aber nicht beim Modeversandhändler an. Auch der Ausgleich der Forderung geriet darüber in Vergessenheit. Die schwedische Modekette versuchte es daher in der Folge vergeblich, die Forderung bei dem Berliner, jedoch unter der falschen, ihm überhaupt nicht bekannten Adresse, geltend zu machen.

# Schnelle Hilfe nach Einschaltung der Rechtsanwälte

Die beauftragte Berliner Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB kontaktierte die SCHUFA mit dem Sachverhalt und bat um Löschung des Eintrages. Immerhin ging der Betroffene keinerlei Verpflichtung ein. In diesem Zuge nahm die SCHUFA umgehend eine Löschung des Negativeintrages vor.

Es ist erfreulich, dass dem Betroffenen hier keine weiteren Schwierigkeiten entstanden sind.

Abschließend kann man jedem nur dazu raten, seine Passwörter regelmäßig zu ändern, insbesondere nach Trennungen in Lebensbeziehungen. Dies sollte unabhängig davon erfolgen, ob andere Personen Kenntnis des Passwortes haben oder ob man dies nur als standardisierte Sicherheitsmaßnahme vornimmt. Zumindest dem Identitätsdiebstahl kann man damit womöglich ein Stück weit vorbeugen.

Sind auch Sie Opfer einer Identitätsmißbrauchs oder einer Namensverwechslung geworden und haben Sie daher Probleme mit der Schufa Holding AG oder einer anderen Audkunftei bzw. einem Inkassounternehmen? Dann wenden Sie sich gerne an Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann und sein Team und nutzen Sie Ihre Chance auf schnelle Hilfe vom Experten und fairen Rechtsrat unter 030 921 000 40 oder info@advoadvice.de.

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Zusätzliche Informationen zu unserem Schufa-Experten Dr. Sven Tintemann finde Sie auch unter https://tintemann.de.

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