Schufa Holding AG löscht Negativeintrag der BNP Paribas S.A.

Die Kanzlei AdvoAdvice aus Berlin konnte für eine Mandantin schnell die Löschung eines Negativeintrags der BNP Paribas S.A. erreichen.

Konto bei Consors Finanz

Die betroffene Frau eröffnete ein Konto bei der Consors Finanz. Dabei wurde ein Kreditrahmen von 2.000,00 Euro eingerichtet. Sodann wurden am Ende April 2020 zwei widersprüchliche SCHUFA-Eintragungen durch die „BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland – Consors Finanz“  vorgenommen. Zunächst wurde der Kreditrahmen von 2.000,00 Euro als ausgeglichen gemeldet. Unmittelbar danach wurde unter der gleichen Kontonummer eine Forderungshöhe von 2.113,00 Euro gemeldet.

Schnelle Löschung durch Auskunftei

Die SCHUFA Holding AG wurde mit Schreiben vom 05.05.2020 ebenso kontaktiert, wie die eintragende BNP Paribas S.A. Eine Löschung des Eintrages konnte bereits am 22.05.2020 durch die SCHUFA Holding AG bestätigt werden.

Die SCHUFA Holding AG hat nach ihrer Angabe eine Rücksprache mit der BNP Paribas S.A. gehalten und offenbar eine inhaltliche Antwort erhalten. Brisant ist, dass sich die BNP Paribas S.A. bis heute nicht bei der Rechtsanwaltskanzlei AdvoAdvice in dieser Sache gemeldet hat. Dies ist insofern fragwürdig, als dass die Datenschutzgrundverordnung die beteiligten Stellen gemäß den Artikeln 12 Abs. 3, 15 und 17 DSGVO zu einer Antwort innerhalb eines Monats verpflichtet, wenn Betroffenenrechte geltend gemacht werden.

Durch die fehlende Rückmeldung, konnte bislang auch nicht aufgeklärt werden, wie es zu der widersprüchlichen Meldung kam.

Fazit von AdvoAdvice

Es kommt immer wieder vor, dass eintragende Stellen nicht oder nicht rechtzeitig auf die geltend gemachten Betroffenenrechte reagieren. Erfahrungsgemäß erhält die SCHUFA Holding AG deutlich schneller eine Antwort. Insofern ist es erfreulich, dass die SCHUFA Holding AG ihrer Verantwortung nachkommt und immer wieder Löschungen vornimmt. Gleichwohl müssten solch widersprüchliche Meldungen nach Auffassung von Dr. Sven Tintemann schon von vornherein verhindert werden. Wörtlich heißt es: „Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten, welche aus Negativeinträgen resultieren, können sehr umfassend sein und enorm schnell eintreten. Oftmals erfahren Betroffene erst von anderen Banken o.ä. von den Negativeinträgen. Dann sind die wirtschaftlichen Schwierigkeiten aber bereits Wirklichkeit geworden.“

Haben auch Sie Probleme mit Einträgen in Auskunfteien, wie z.B. Schufa-Holding AG, Bürgel, Creditreform, Boniversum oder anderen? Dann wenden Sie sich an die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB unter info@advoadvice.de.

Weitere Informationen zum Thema Schufa und Datenschutz finden Sie hier.

Zusätzliche Informationen zu unserem Schufa-Experten Dr. Sven Tintemann finde Sie auch unter https://tintemann.de.

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