SCHUFA Holding AG löscht Negativeintrag nach Vergleich mit American Express

Die Experten der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte könnten einen weiteren Erfolg im Kampf gegen negative Eintrag bei Auskunfteien für sich verbuchen. Anfang Juni 2020 wurde die American Express Europe S.A. kontaktiert und zum Widerruf einer SCHUFA-Meldung aufgefordert. Da inhaltlich keine zeitnahe Stellungnahme eintraf, nutzte Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann, Partner der Kanzlei AdvoAdvice, die Möglichkeit und reichte einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die American Express Europe S.A. beim Landgericht Siegen ein.

Mündliche Verhandlung und Vergleich

Inhaltlich verzog der Betroffene im Jahr 2019 und teilte die Adresse auch der American Express Europe S.A. mit. In der Folge erhielt der Betroffene auch Schreiben an seine neue Adresse.

Überraschenderweise wurde er im April 2020 durch die NCO Europe Ltd., ein Inkasso-Unternehmen, welches u.a. für die American Express Europe S.A. tätig wird, kontaktiert. Dabei wurde ihm mitgeteilt, dass seine Kontoverbindung angeblich gekündigt worden sei. Zeitgleich wurde eine Zahlungsvereinbarung getroffen.

Dennoch musste der Betroffene kurze Zeit später feststellen, dass über ihn ein negativer Eintrag in den  Datenbestand der SCHUFA Holding AG eingemeldet wurde. Dieser Eintrag verursachte unmittelbare Probleme für den Betroffenen.

Im Rahmen des einstweiligen Verfügungsverfahrens wurde zeitnah eine Gerichtsverhandlung angesetzt. Aufgrund der besonderen Umstände des Falles und dass sich der Betroffene an die Zahlungsvereinbarung gehalten hatte, konnte ein Vergleich geschlossen werden, wonach die American Express Europe S.A. der SCHUFA Holding AG mitteilte, dass der Betroffene die Zahlung seinerzeit vereinbarungsgemäß, vollständig und zügig vorgenommen hatte.

Löschung durch die SCHUFA Holding AG

Anfang Juli 2020 ging in der Kanzlei AdvoAdvice sodann ein Schreiben der SCHUFA Holding AG ein, in welchem mitgeteilt wurde, dass der Eintrag über den betroffenen Mandanten nunmehr gelöscht worden sei.

Diese erfreuliche Entwicklung bestätigte einmal mehr, dass es hilfreich ist, sich möglichst zügig um Probleme rund um Negativeinträge in Auskunfteien zu kümmern. Der betroffene Mandant konnte so weitreichende Konsequenzen vermeiden.

Haben auch Sie Probleme mit Einträgen in Auskunfteien, wie z.B. Schufa-Holding AG, Bürgel, Creditreform, Boniversum oder anderen? Dann wenden Sie sich an die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB unter info@advoadvice.de.

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Zusätzliche Informationen zu unserem Schufa-Experten Dr. Sven Tintemann finde Sie auch unter https://tintemann.de.

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