SCHUFA löscht Negativeintrag der TargoBank zu unbekannter Forderung

Die SCHUFA Holding AG hat auf Hinwirken der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte aus Berlin einen Negativeintrag der TargoBank AG gelöscht. Der Fall wies einige Spezialitäten auf, welche nach wie vor nicht ganz aufgeklärt wurden.

## Unbekannte Forderung – „schneller“ Ausgleich

Einem langjährigen Mandanten der Kanzlei AdvoAdvice fiel im Rahmen einer Routineüberprüfung auf, dass in seiner SCHUFA-Auskunft ein Negativeintrag über mehr als 3.000,00 Euro vorhanden war. Gleichzeitig war festzustellen, dass der Eintrag bereits zwei Tage nach der Eintragung als „erledigt“ gemeldet, die Forderung also scheinbar ausgeglichen worden war. Was zunächst nach einer gewöhnlichen Zahlungsverzögerung aussah, brachte den Mitte 60-jährigen Mann ins Staunen, da ihm die Forderung der Targobank nach eigenem Bekunden schlicht unbekannt war. Nach seinen Angaben stand er weder in dem gemeldeten Vertragsverhältnis mit der TargoBank noch habe er in fraglichem Zeitraum eine entsprechende Zahlung zum Ausgleich einer Forderung getätigt.

## Zügige Löschung durch die SCHUFA

Obgleich dem Mandanten die Forderung nicht bekannt war, wurde seine Kreditwürdigkeit durch den Negativeintrag beeinträchtigt. Aus diesem Grunde kontaktieren die Experten der Kanzlei AdvoAdvice sowohl die SCHUFA als auch die TargoBank, um auf den Sachverhalt und die angezweifelte Richtigkeit der erfolgten Datenverarbeitung aufmerksam zu machen. Auf dieses Schreiben antwortete zunächst die SCHUFA und teilte mit, umgehend eine Löschung des umstrittenen Negativeintrages vorgenommen zu haben.

## Fazit

Dieser Fall zeigt, warum Experten immer wieder dazu raten, sich regelmäßig eine Datenkopie von der SCHUFA Holding AG anzufordern und diese auf ihren Inhalt zu überprüfen. Negativeinträge erschweren das wirtschaftliche Leben im Alltag enorm und können zu massiven Schäden führen.

Sofern die Einträge unberechtigt erfolgen, lässt sich eine frühzeitige Löschung erreichen. Auch bei ursprünglich rechtmäßigen Einträgen kann sich eine Beauftragung des Rechtsanwalts lohnen, da die Daten nach der DSGVO nicht beliebig verarbeitet werden dürfen.

Haben auch Sie Probleme mit Einträgen in Auskunfteien, wie z.B. Schufa-Holding AG, Bürgel, Creditreform, Boniversum oder anderen? Dann wenden Sie sich an die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB unter info@advoadvice.de.

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