Die Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB konnte einem 39-jährigen Mann aus dem Landkreis Hildesheim bei einem Problem mit einem negativen Schufa-Eintrag helfen.
Hintergrund:
Dem Eintrag lag ein Vertragsverhältnis mit der Advanzia Bank S.A. zugrunde. Die Forderung entstand bereits im Jahr 2014 und wurde im Januar 2015 in den Schufa-Datenbestand eingetragen. Noch vor der Beauftragung wurde die Forderung im Februar 2016 ausgeglichen. An diesem Punkt ist es für alle Betroffenen von einem negativen Schufa-Eintrag wichtig zu wissen, dass der Eintrag nicht mit dem Ausgleich der Forderung, sondern erst mit Jahresablauf des dritten Folgejahres gelöscht wird. (z.B. Ausgleich einer Forderung im Februar 2016, endgültige Löschung zum 31.12.2019).
Die Rechtfertigung für den Negativeintrag fand sich nach den gegnerischen Rechtsanwälten in § 28a Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 und Nr. 4 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Dabei berief sich die eintragende Stelle also auf ein ausdrückliches Anerkenntnis und zwei qualifizierte Mahnungen. Dabei wurde jedoch übersehen, dass § 28a Absatz 1 BDSG voraussetzt, dass die übermittelte Forderung auch fällig sein muss. Dies war in vorliegendem Fall jedoch nicht gegeben.
Mit dem vermeintlichen „Anerkenntnis“, welches aus hiesiger Sicht den Anforderungen des BDSG an ein ausdrückliches Anerkenntnis nicht genügte, wurde zeitgleich eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen. Diese Vereinbarung wurde auch eingehalten.
Nach mehreren Gerichtsurteilen ist klar, dass somit nur die einzelne Rate und nicht die ganze Forderung fällig ist. Eine Datenübermittlung an die Schufa Holding AG muss daher unterbleiben.
Auch in dieser Angelegenheit zeigte sich der Schufa-Experte der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB, Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann, letztlich zufrieden: „*In vorstehendem Fall gab es einige Besonderheiten, welche über fast drei Monate hinweg mit der Gegenseite diskutiert und erörtert werden mussten. So wurden unterschiedliche Rechtfertigungsgründe geltend gemacht, welche zunächst durch eine umfangreiche Analyse und die rechtliche Beurteilung der Vorgänge entkräftet werden mussten. Ferner kam die Ratenzahlungsvereinbarung hinzu, welche die Gesamtfälligkeit der Forderung entfallen lies. Dies war letztlich der ausschlaggebende Punkt für einen Erfolg im außergerichtlichen Verfahren.“*
Bei Problemen in Folge von negativen Schufa-Einträgen, können Sie sich jederzeit an unser Expertenteam wenden, um Ihren Eintrag überprüfen zu lassen. Häufig kann Betroffenen geholfen werden, da die Formalitäten für einen Schufa-Eintrag nicht eingehalten wurden oder andere Besonderheiten dazu führen, dass die Forderung unberechtigt eingemeldet wurde.
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