Schufa-Recht: Erneut Negativeintrag zur Löschung gebracht

Ende August wandte sich eine Berlinerin an die Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB mit der Bitte um Bereinigung der Schufa-Auskunft. Darin fand sich ein negativer Eintrag eines bekannten deutschen Inkassounternehmens wieder. Der Eintrag über 715,00 Euro wurde als offen bzw. als uneinbringliche titulierte Forderung geführt.

Dadurch wurde die Betroffene in ihrer Kreditwürdigkeit falsch dargestellt, da die Forderung bereits seit Jahren ausgeglichen war. Innerhalb kürzester Zeit wurde die Forderung mit drei Raten zum Ausgleich gebracht, sodass die Forderung längst hätte erledigt sein müssen. Durch die falsche Darstellung der Kreditwürdigkeit kam die Betroffene sodann in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten.

Kurz nach der Beauftragung übersandte der Schufa-Experte Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann einen Schriftsatz an die Gegenseite, um diese zu einem Widerruf des Eintrages zu bewegen. Zeitgleich wurde die Schufa Holding AG mit Nachweisen über diesen Schriftsatz informiert. Kernpunkt der Argumentation war, dass die Forderung bereits seit Jahren ausgeglichen war, was mit entsprechenden Kontoauszügen unterstrichen werden konnte. Dadurch wurde der Eintrag seitens der Schufa Holding AG umgehend gelöscht.

Dr. Tintemann, sachbearbeitender Partner in der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB zeigte sich zufrieden mit der schnellen Lösung und rät zu folgendem: „Es kommt immer wieder vor, dass Verbraucher unter negativen Eintragen leiden müssen, die zu Unrecht im Schufa-Datenbestand aufgeführt werden. Es ist daher empfehlenswert einmal im Jahr die kostenlose Schufa-Datenübersicht gem. § 34 BDSG zu beantragen, damit man überprüfen kann, ob die angegebenen Daten der Richtigkeit entsprechen.

Bei Negativeinträgen rentiert es sich, generell einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, da die Voraussetzungen für einen berechtigten Negativeintrag auf einer sehr abstrakt-rechtlichen Ebene zu prüfen sind.“

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Zusätzliche Informationen zu unserem Schufa-Experten Dr. Sven Tintemann finde Sie auch unter https://tintemann.de.

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