Thomas Lloyd: Anlegerin auch in zweiter Instanz vor OLG Naumburg erfolgreich

Anlegerin auch in der Berufungsinstanz vor dem OLG Naumburg erfolgreich. Urteil das Landgerichts Stendal zum Großteil bestätigt. 

Zum Hintergrund der Klage

Geklagt hatte eine Anlegerin aus dem Landkreis Stendal. Diese hatte sich im Jahr 2007 an der Thomas Lloyd Investments AG als Erwerbin von vinkulierten Namens-Genussrechten beteiligt. 

Die Beteiligung hatte die Klägerin bereits im Jahr 2014 gekündigt und eine Kündigungsbestätigung zum 31.12.2017 erhalten. Eine Rückzahlung bis zum 31.03.2018 blieb jedoch aus. 

Die Klägerin machte daher mit Schreiben vom 04.04.2019 Ansprüche auf Rückzahlung von 13.193,25 Euro geltend. Dies jedoch leider ohne Erfolg. 

Klage vor dem Landgericht Stendal

Daher reichte die Anlegerin Klage vor dem Landgericht Stendal ein und bekam in der ersten Instanz einen Rückzahlungsanspruch in Höhe von 12.937,50 Euro zzgl. Zinsen seit dem 01.04.2018 zugesprochen. Zudem wurde die Beklagte CT Infrastructure Holding Ltd. als Rechtsnachfolgerin der Anlagegesellschaft zur Übernahme von vorgerichtlich entstandenen Anwaltskosten verurteilt. 

Berufung zum OLG Naumburg 

Die Berufung der Beklagten war nahezu erfolglos. 

Auch das OLG Naumburg sprach der Klägerin einen Zahlungsanspruch gegen die Beklagte in Höhe von 12.937,50 Euro zzgl. Zinsen zu. 

Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde durch das OLG Naumburg nicht zugelassen. 

Der Beklagten steht zwar noch die Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH offen, diese wäre aber wohl nicht zulässig, da der Streitwert in der Angelegenheit unterhalb von 20.000 Euro liegt. 

Kommentar von AdvoAdvice

Das OLG Naumburg hatte bereits im Oktober 2020 eine erste Berufung der CT Infrastructure Holding Ltd. großteils zurückgewiesen und somit eine erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Stendal bestätigt (zum Bericht). Die Entscheidung ist auch bereits rechtskräftig (zum Bericht) und der dort klagende Anleger hat mittlerweile auch eine Auszahlung der ausgeurteilten Summe erhalten.

Die Entscheidung aus Naumburg stellt somit nun die logische Fortsetzung der ersten Entscheidung auf dem Oktober 2020 dar. 

Auch die Oberlandesgerichte Düsseldorf und München haben bereits Hinweise dazu erteilt, dass die dort von AdvoAdvice betreuten Verfahren für die jeweils klagenden Anleger wohl erfolgreich enden werden. Wir werden künftig weiterhin berichten. 

Anleger, die sich jetzt noch mit der Frage beschäftigen, ob sie eine Klage einreichen sollen, haben weiterhin gute Chancen ihre Ansprüche auf Auszahlung durchzusetzen. Lassen sie sich auch nicht von gegenteiligen Berichten einer Göttinger Anwaltskanzlei im Internet verunsichern, da diese meist von Prozessen berichtet, in denen Ansprüche von Anlegern lediglich erstinstanzlich abgewiesen worden sind. Diese Berichte sollen die Anleger nur verunsichern und von Klagen abhalten. 

Fakt ist, dass die Kanzlei AdvoAdvice bisher in jedem von ihr zum Abschluss gebrachten Berufungsverfahren gegen die CT Infrastructure Holding Ltd. (Stand: 19.05.2021) erfolgreich gewesen ist. Lassen Sie sich also nicht verunsichern und holen Sie sich Ihr Geld zurück. 

Weitere Informationen zur ThomasLloyd Anlegergemeinschaft finden Sie hier. 

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