Thomas Lloyd: Kein Fondsplitting und verschobene Zahlungen bei CTI Fonds.

Anleger der Thomas Lloyd erhalten per Email Informationen zur Absage des Fondssplittings und zur Verschiebung von Auszahlungen. 

Keine Mehrheit für Fondssplitting 

Die Cleantech Management GmbH meldet sich per Email bei Anlegern der CTI 9 und teilt diesen mit, dass das geplante Fondsplitting erst einmal nicht stattfinden wird. 

Konkret wird darüber informiert, dass rund 72 % der Anleger dieser Fonds von der Abstimmungsmöglichkeit zur Beibehaltung und/oder Neuausrichtung der Ausschüttungspolitik teilgenommen haben. 

Hierbei ließt sich keine Mehrheit für das angebotene Fondsplitting erzielen, teilt die Cleantech Management GmbH nunmehr mit. 

So hätten 47,8 % des stimmberechtigen Kapitals für die Strategie ERTRAG und damit für eine möglichst zeitnahe Rückkehr zur bisherigen Ausschüttungspolitik bei reduzierter Renditeprognose votiert. 24,2 % des stimmberechtigen Kapitals hätten die Strategie WACHSTUM favorisiert. 28% des stimmberechtigen Kapitals hätten sich nicht an der Befragung beteiligt. 

Eine Mehrheit von 75% sei daher für die Variante WACHSTUM in absehbarer Zeit nicht zu erwarten, wird daher den Anlegern mitgeteilt. 

Bis aus weiteres keine unterjährigen Vorab-Ausschüttungen 

Als Ergebnis wird mitgeteilt, dass ThomasLloyd daher bis zu einer möglichen Entscheidung der Anleger im Rahmen einer Gesellschafterversammlung die im Fondsprospekt und Gesellschaftsvertrag fixierte Anlagestrategie und Ausschüttungspolitik beibehalten werden, allerdings mit der Einschränkung, dass situationsbedingt die regelmäßig unterjährigen Vorab-Ausschüttungen zeitlich begrenz verschoben würden. 

Die Wiederaufnahme von regelmäßigen Ausschüttungen werde selbstverständlich angestrebt. Die Unkalkulierbarkeit der aktuellen Pandemie und ihre anhaltenden Auswirkungen auf liquiditätswirksame Prozesse erlaube es allerdings derzeit noch nicht, verlässliche Prognosen für eine Wiederaufnahme abzugeben. Trotzdem prüfe die Geschäftsführung laufend, ob außerordentliche Liquiditätszuflüsse auf Seiten der jeweiligen Fonds Sonderausschüttungen an Anleger ermöglichen oder ob aufgrund einer Normalisierung der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen ein regelmäßiger Ausschüttungsturnus für den jeweiligen Fonds wieder aufgenommen werden könne. Basierend auf dem aktuellen Kenntnisstand, gehe die Geschäftsführung davon aus, dass unter günstigen Bedingungen bereits ab dem zweiten Halbjahr 2021 bzw. bei einer weniger günstigen Entwicklung des Marktumfelds ab dem ersten Halbjahr 2022 Sonderausschüttungen an Anleger denkbar seien und die fondsspezifisch teilweise zeitlich verschobenen Ausschüttungen aus 2020 ff. sukzessive ausgezahlt würden. Bei einer früheren Marktnormalisierung könnte bereits im Laufe des Jahres 2022, bei einer späteren Erholung gegebenenfalls erst im Jahr 2023, eine Rückkehr zu einem regelmäßigen Ausschüttungsturnus erfolgen.

Kommentar von AdvoAdvice Rechtsanwälte 

Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann, kommentiert die Mitteilung wie folgt: 

„Es zeigt sich hier, dass die Ankündigung zum sog. Fondssplitting nicht umgesetzt werden konnte. Was zunächst für die Anleger alternativlos aussah, wurde von der Gesellschaft danach dann als Meinungsumfrage dargestellt und jetzt als Idee erst einmal komplett verworfen, nachdem wohl zu erkennen gewesen ist, dass die Anleger der neuen Strategie mit dem Namen Ertrag nicht hinreichend stark zustimmen, sondern eher an regelmäßigen Ausschüttungen interessiert sind, nicht an hohen Gewinnen. Die Absage und Verschiebung von unterjährigen Ausschüttungen wird besonders die Anleger treffen, die diese Ausschüttungen fest für ihre Finanzplanung eingeplant hatten. Diese müssen sich jetzt bei Auszahlungsbedarf gegenüber der Gesellschaft offenbaren. Kein schöner Zustand für die Betroffenen.“

Die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte wird über die Cleantech Fonds weiter berichten. Es bleibt hier mit Spannung abzuwarten, wann hier die Zahlungen wieder aufgenommen werden. 

Ob Anleger einen Anspruch auf  Auszahlung geltend machen können und wie dieser ggf. begründet werden muss, kann ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen. Wenden Sie sich hierzu bei Beratungsbedarf gerne an die Experten von AdvoAdvice, die seit Jahren auf diesem Gebiet tätig sind. 

Weitere Informationen zur ThomasLloyd Anlegergemeinschaft finden Sie hier. 

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