Thomas Lloyd: OLG Dresden weist Berufung der CT Infrastructure Holding Ltd. zurück

Das Oberlandesgericht Dresden hat die CT Infrastructure Holding Ltd. in einem Berufungsverfahren gegen eine Entscheidung des Landgerichts Görlitz mit Urteil vom 03.03.2021 zur Zahlung von 6.575,00 Euro verurteilt und ihr die Kosten für beide Instanzen auferlegt.

Erstinstanzliche Verurteilung durch LG Görlitz

Das Landgericht Görlitz hatte die CT Infrastructure Holding Ltd. bereits erstinstanzlich zur Zahlung verurteilt. Hierüber hatten wir bereits in unserem Blog und auf Anwalt.de berichtet.

Gegen diese Entscheidung hatte die Beklagte das Rechtsmittel der Berufung zum OLG Dresden eingelegt.

Entscheidung durch OLG Dresden zum Großteil bestätigt

Das OLG Dresden bestätigte nun mit Urteil vom 03.03.2021 eine Verurteilung in Höhe von 6.575,00 Euro sowie die Verpflichtung der Beklagten, die Anwaltskosten für die außergerichtliche Tätigkeit in Höhe von 337,00 Euro zu übernehmen. Zudem muss die Beklagte, als Rechtsnachfolgerin der Thomas Lloyd Investments GmbH, sämtliche Kosten beider Gerichtsinstanzen tragen.

Revision nicht zugelassen

Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde durch das OLG Dresden nicht zugelassen. Da der Streitwert unterhalb von 20.000 Euro liegt, wäre eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Entscheidung zwar möglich, aber nach § 522 Abs. 2 Nr. 1 ZPO unzulässig.

Unser Kommentar zu der Entscheidung

Die Entscheidung denkt sich inhaltlich weitgehend mit den Entscheidungen des Oberlandesgerichts Naumburg und des Oberlandesgerichts Celle. Auch hier waren Berufungen der Beklagten CT Infrastructure Holding Ltd. zweitinstanzlich gescheitert.

Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann zeigt sich mit der Entwicklung der Prozess vor den Berufungsgerichten sehr zufrieden. Sein Kommentar: „Momentan bestätigen immer mehr Berufungsgerichte, dass die Anleger in Genussrechte einen Zahlungsanspruch gegen die CT Infrastructure Holding Ltd. haben. Auch das Oberlandesgericht Zweibrücken und das Oberlandesgericht Düsseldorf haben schon entsprechende Hinweise erteilt. Die Anlegergemeinschaft Thomas Lloyd ist bei der Kanzlei AdvoAdvice also weiterhin sehr erfolgreich.

Weitere Informationen zur ThomasLloyd Anlegergemeinschaft finden Sie hier.

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