Thomas Lloyd: Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH zahlt nicht aus – Anleger erhalten Hinhalteschreiben

Bereits im Februar 2019 gründete die Berliner Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB die Anlegergemeinschaft Thomas Lloyd, um Anlegern der Thomas Lloyd Gruppe die Möglichkeit zu geben, sich gemeinsam in Bezug auf die Verschmelzung der Anlagegesellschaften und die Umwandlung der Anlagen zu formieren.

Seitdem haben sich hunderte Anleger unserer Anlegergemeinschaft angeschlossen. Außerdem wurden eine Vielzahl von Klagen an verschiedenen Amtsgerichten und Landgerichten sowie Oberlandesgerichten bis hinauf zum Bundesgerichtshof (BGH) in Deutschland durchgestritten und für viele Anleger erfolgreich Prozesse geführt sowie Rückzahlungen realisiert.

Anleger erhalten Schreiben der Vierten Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH („VCI“)

Nunmehr rückt auch die Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH („VCI“) in den Fokus. In die Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH wurde beispielsweise die Thomas Lloyd Private Wealth GmbH verschmolzen. In diese Gesellschaft hatten bereits zahlreiche Anleger Beträge in der Hoffnung investiert, hier eine nachhaltige und renditeträchtige Anlagemöglichkeit zu schaffen.

Dabei wurden von Anlegern gezeichnete Genussscheine im Rahmen der oben genannten Verschmelzung durch inhaltsgleich ausgestaltete Genussrechte ersetzt. Die Laufzeit dieser Genussrechte endete am 30.12.2020. Insoweit sollten hier nach dem Verständnis der Anleger nun die Genussrechte der VCI zur Auszahlung fällig sein.

Eine Auszahlung erfolgt jedoch durch die Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft bisher nicht.

Auszahlungen verzögern sich. Begründung fraglich.

Nunmehr hat sich die Thomas Lloyd-Gruppe dazu entschlossen, hinsichtlich der Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH an die Anleger und Investoren einen erklärenden Brief zu schreiben, den man bei klarer und nüchterner Betrachtung nur als „Hinhalte-Schreiben“ bezeichnen kann.

Inhaltlich wird mitgeteilt, dass zwar hinsichtlich der damaligen Investitionen der Anleger immerhin wohl ein Kapitalerhalt erzielt werden konnte und damit die „Sicherheits-Komponente“ eingehalten worden sei, jedoch die von der Thomas Lloyd Gruppe so treffend beschriebene „Performance-Komponente“ wegen „äußerer Faktoren, auf die die Beteiligungsgesellschaft selbst keinen Einfluss habe und die nichts mit der Anlagestrategie an sich zu tun hätten“ nicht zum Tragen gekommen sei.

Was zunächst noch wie eine teilweise frohe Botschaft klingt, wird jedoch durch die weitere Mitteilung relativiert, dass gleichwohl eine Auszahlung der eigentlich längst fälligen Rückzahlungsbeträge „frühestens im Herbst 2021″ erfolgen könnte.

So habe die Thomas Lloyd Gruppe bzw. die Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH zwar bereits damit begonnen, „einzelne Positionen zu liquidieren“ um der VCI Liquidität zufließen zu lassen, jedoch seien die Auswirkungen der weltweiten CoVid-19 Pandemie dafür verantwortlich, dass der weitere Bedarf an einem für die Auszahlung der Anleger nötigen Liquiditätszufluss nicht realisiert werden könne.

Anleger sollen warten und hoffen

Damit wird praktisch der betroffene Anleger zu einem passiven Hoffen und Warten angehalten, weil die Thomas Lloyd-Gruppe bzw. die Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH nicht transparent und für den Anleger begründen, was denn noch da ist und liquidiert (also verkauft) werden muss und weshalb eine Auszahlung an die Anleger, die auf ihr Geld warten, nicht möglich ist.

Zwar mag es richtig sein, dass gemäß den Genussscheinbedingungen ein Rückzahlungsanspruch nur unter Berücksichtigung der aktuellen Liquiditätslage zur Zahlung fällig ist. Insoweit wird hier auf eine Nachrangigkeit verwiesen, sofern die Auszahlung mittelbar zu einem Insolvenzgrund führen könnte. 

Allerdings wird der Anleger sich schon fragen dürfen, ob nach der Ansicht der Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH in deren Schreiben der Rückzahlungsanspruch der Anleger wirklich noch nicht fällig ist.

Rechtlich wird man fragen müssen, ob die eigene Interpretation und Schaffung eines Auszahlungshindernisses nicht eine unzulässige Verhinderung des Eintritts einer Fälligkeit ist.

Was ist Anlegern zu raten? Haben Sie Fragen?

Alarmierte Anleger bei der Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH haben nun in Anbetracht der Vorkommnisse bei anderen Thomas Lloyd Gesellschaften Sorge, inwieweit die Erklärung der Vierten Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH in ihrem Schreiben überhaupt rechtlich valide ist.

„Insbesondere dürften viele Fragen deshalb rechtlich zu prüfen sein, weil mit der Benachrichtigung durch die Thomas Lloyd Gruppe jetzt eine Situation geschaffen worden ist, aus der sich viele Folgefragen ergeben, beispielsweise ob und wie eine Beratung vor Abschluss des Anlagevertrages mögliche Risiken behandelt hat und ob oder welche Personen oder Gesellschaften für etwaig eingetretene Vermögensschäden bei Ausbleiben der Auszahlungen haften könnten.

Auch wird zu prüfen sein, inwieweit den Anlegern nun Rechte und Ansprüche zukommen, um sich zur Wehr zu setzen.“ meint Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kim Oliver Klevenhagen, Gründungspartner der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte aus Berlin, der mit seinem Team und gemeinsam mit seinem Kanzleipartner Rechtsanwalt Dr. Tintemann zahlreiche Anleger verschiedenster Emittenten vertritt. 

​​​​Erst kürzlich wurden vor dem LG München I gegen die Leasetrend AG, die sich mit ähnlichen Argumenten, wie nun die Vierte Cleantech gegen Auszahlungansprüche der Anleger wehren wollte, zwei obsiegende Entscheidungen erzielt in denen die Anlagegesellschaft zur Zahlung verurteilt wurde.

Nicht einfach hinhalten lassen! Handlungsbedarf prüfen.

Anlegern ist also zu raten, sich daher mit einer Rückzahlung nicht übermäßig hinhalten zu lassen.

Oft kann hier die Einschaltung eines Spezialisten im Bereich des Bank, und Kapitalmarktrecht schnell zu einer Auszahlung des eigenen Guthabens führen.

Die spezialisierten Rechts- und Fachanwälte der Kanzlei AdvoAdvice in Berlin haben in Mandaten bezüglich der Thomas Lloyd Gruppe bereits eine Vielzahl von Anlegern erfolgreich gerichtlich vertreten und stehen Ihnen als Anleger mit Rat und Tat zur Seite. Wir verfügen aufgrund unserer langjährigen Praxis über eine umfassende Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht und beraten Anleger im Rahmen von Beratungsfehlern und weiteren Pflichtverletzungen seitens Emittenten von Vermögensanlagen.

Unsere Anlegergemeinschaft bündelt die Interessen und sorgt für eine Wissenskonzentration.

Schließen Sie sich gerne unserer Anlegergemeinschaft  Vierte Cleantech ab. Wir führen unsere Mandate ortsunabhängig mit modernsten Kommunikationsmittel. Persönlicher Kontakt zu unseren Mandanten und eine gute Erreichbarkeit sind wir uns selbstverständlich.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und geben Ihnen gerne eine kostenfreie, verständliche und für Sie nachvollziehbar erst Einschätzung, damit sie wissen, wo sie rechtlich stehen. Dann können wir gemeinsam entscheiden, ob und wie eine anwaltliche Begleitung erfolgversprechend und vor allem für sie wirtschaftlich sinnvoll wäre.

Weitere Informationen zur ThomasLloyd Anlegergemeinschaft finden Sie hier. 

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