Thomas Lloyd: Zwei Prozesserfolge gegen CT Infrastructure Holding

Zwei Erfolge für Anleger der DKM Global Opportunities Fonds vor Gericht

Das Landgericht Neubrandenburg und das Landgericht Bochum haben Klagen von ehemaligen Anlegern der DKM Opportunities Fonds GmbH stattgegeben und deren Rechtsnachfolgerin CT Infrastructure Holding Ltd. jeweils erstinstanzlich zu Zahlungen an diese verurteilt. 

Unterschiedliche Ausgangslage bei klagenden Anlegern

Eine klagende Anlegerin hatte ihre Kapitalanlage außerordentlich und fristlos gekündigt und danach Auszahlung bzw. Schadensersatz verlangt. 

Diesem Anspruch gab das Landgericht Neubrandenburg statt und begründete dies damit, dass die Anlegerin sich von dem Vertrag lösen konnte, weil es bei einer Fusion auf die Beklagte der Zustimmung der Anlegerin als stille Gesellschafterin bedurft hätte. Das Gericht war daher davon überzeugt, dass der Klägerin ein Recht zur fristlosen Kündigung der Anlage zustand. 

Bei der Klage eines Anlegers vor dem LG Bochum ging es um eine bereits zum 31.12.2017 gekündigte Anlage bei der DKM Global Opportunities Fonds 01 GmbH. Auch hier sah das Gericht die CT Infrastructure Holding Ltd. in der Pflicht, eine Zahlung an den Kläger zu leisten. 

Hierbei bildete das Gericht einen Mittelwert zwischen dem Wert der Beteiligung zum Jahr 2016 und dem Wert, der zum 31.12.2018 mitgeteilt worden war. 

Beide Entscheidungen sind noch nicht rechtkräftig und können von der Beklagten mit dem Rechtsmittel der Berufung angegriffen werden. 

Erste Erfolge in Sachen DKM GOF

Die Urteile des Landgerichts Bochum und des Landgerichts Neubrandenburg stellen nach Kenntnis der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte aus Berlin die ersten Erfolge für Anleger der DKM Global Opportunities Fonds 01 GmbH dar. 

Über den Fortgang der Verfahren wird die Kanzlei AdvoAdvice weiter berichten. 

Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann kommentiert die Entscheidungen wie folgt: „Wir freuen uns, dass die Gericht unserer Argumentation zu einem Sonderkündigungsrecht und auch zur Auszahlung bei einer Kündigung zum Ablauf des Jahres 2017 gefolgt sind. Weitere Entscheidungen anderer Gericht stehen noch aus. Die Erfolg unserer Anlegergemeinschaft werden immer zahlreicher. Bis zum Jahresende sollen daher weitere Klagen eingereicht werden.“

Weitere Informationen zur ThomasLloyd Anlegergemeinschaft finden Sie hier. 

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