ThomasLloyd: Beschwerde vor BGH zurückgenommen – Entscheidung des OLG Naumburg rechtskräftig

Das Oberlandesgericht Naumburg hatte bereits im Oktober 2020 einem klagenden Anleger Ansprüche auf Rückzahlung gegen die CT Infrastructure Holding Ltd. zugesprochen. Diese ist Rechtsnachfolgerin der Thomas Lloyd Investments GmbH (Wien).

Die Entscheidung ist nunmehr endlich und endgültig rechtskräftig, da die hiergegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde von der Beklagten beim Bundesgerichtshof zurückgenommen wurde.

Zum Hintergrund des Verfahrens

Geklagte hatte ein Anleger für sich und seine Ehefrau, die beide jeweils 3.500 Euro bei der Thomas Lloyd Investments GmbH (Wien) angelegt hatten.

Nach Vertragskündigung hatte sich deren Rechtsnachfolgerin CT Infrastructure Holding Ltd. allerdings geweigert, eine Rückzahlung der Anlagesumme an die Anleger zu leisten.

Es wurde daher durch die Kanzlei AdvoAdvice Klage zu LG Stendal eingereicht. Diese hatte auch erstinstanzlich Erfolg (wir berichteten).

Die Berufung der Beklagten gegen die Entscheidung hatte nur geringen Erfolg. Die erstinstanzliche Entscheidung wurde durch das OLG leicht abgeändert, im Großteil aber bestätigt (auch hierüber haben wir berichtet).

Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde durch das OLG Naumburg nicht zugelassen.

Beschwerde ohne Erfolgsaussichten

Dennoch legte die Beklagte gegen die Entscheidung des OLG Naumburg die Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH) ein, obwohl der Beschwerdewert über 20.000 Euro nicht erreicht war.

Die Beschwerde hemmte daher zwar über eine gewisse Zeit die Rechtskraft der Entscheidung des OLG Naumburg, konnte diese jedoch nicht verhindern.

Die Beschwerde vor dem BGH wurde daher von der Beklagten zurückgenommen, mit dem Ergebnis, dass die Entscheidung des OLG Naumburg nunmehr rechtskräftig ist.

Kommentar von AdvoAdvice

Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann, der das Verfahren von Beginn an begleitet hat, freut sich über den Abschluss der Angelegenheit und kommentiert dies wie folgt:

„Wir freuen uns, für den Kläger und dessen Ehefrau die bei uns erste rechtskräftige Entscheidung erstritten zu haben. Diese setzt auch Maßstäbe für weitere Verfahren. Bereits mehrere andere Oberlandesgerichte sind in ihren Urteilen der Entscheidung gefolgt, so dass man von einer gefestigten Rechtsprechung zu Gunsten der Anleger sprechen kann. Warum die Beklagte hier den Schritt zum Bundesgerichtshof gegangen ist, ist für uns nicht ersichtlich, da die Nichtzulassungsbeschwerde keine Aussicht auf Erfolg hatte. Vielleicht sollte hier nur Zeit gewonnen werden. Jetzt ist das erste Urteil bei uns aber rechtskräftig und damit auch eine Zahlung an den Kläger fällig.“

Betroffene Anlegerinnen und Anleger können sich weiterhin gerne an die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB wenden.

**Bildnachweis:**
Bundesgerichtshof – Hof des Nordgebäudes
(Foto von Stephan Baumann)

Weitere Informationen zur ThomasLloyd Anlegergemeinschaft finden Sie hier.

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