UDI GmbH meldet Selbstverständlichkeit – Pünktliche Zinszahlung bei der UDI Energie FESTZINS 14 Geldanlage

Mit Pressemitteilung vom 4.7.2019 hat die UDI GmbH mitgeteilt, dass die Vermögensanlage UDI Energie Festzins 14 „pünktlich und vollständig“ zum 30.6.2019 die „vereinbarte Verzinsung von 4,0 % p.a.“ an die Anleger ausgezahlt habe. So weit, so gut. Aber die Tatsache, dass UDI GmbH nun Selbstverständlichkeiten als Pressemitteilung herausgibt, ist bemerkenswert.

In der Pressemitteilung wird auch mitgeteilt, dass, „um eine höhere Transparenz zu ermöglichen“ die UDI GmbH inzwischen projektbezogene Wertpapiere vermittele, „so derzeit für die Finanzierung des innerstädtischen Quartiers Hansapark in Nürnberg“. Hier könne sich der Anleger „noch genauer über das Projekt informieren, als dies in der Vergangenheit möglich war.“

Eine Transparenz ist sicherlich erstrebenswert, gibt dies den Anliegern doch die Möglichkeit, sich über die Mittelverwendung und die Rentabilität noch genauere Erkenntnisse zu verschaffen.

# BaFin Meldungen am 12.06.19

Mit vier Meldungen am 12.6.2019 hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bezüglich der UDI Gesellschaften UDI Sprint Festzins IV GmbH & Co. KG, UDI Energie Festzins 12 GmbH & Co. KG, UDI Energie Festzins 11 GmbH & Co. KG sowie UDI Energie Festzins 10 GmbH & Co. KG auf einen möglichen Ausfall von Forderungen hingewiesen und damit eine Veröffentlichung der genannten Gesellschaften gemäß § 11a Abs. 1 Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) bekannt gemacht.

Die BaFin hatte in ihren Meldungen vom 12.6.2019 darauf hingewiesen, dass die Gefahr bestünde, dass bedingt durch die Nachrangigkeit der von den in den Meldungen genannten Emittenten-Gesellschaften gegen die Projektgesellschaften bestehende Forderungen es hinsichtlich der bestehenden Zins und Rückzahlungsansprüche zu einem Forderungsausfall kommen könnte. Damit sei nach Ansicht der BaFin auch die Liquidität der genannten Gesellschaften gefährdet. AdvoAdvice Rechtsanwälte berichtete bereits darüber ( https://advoadvice.de/blog/udi-sprint-festzins-iv-festzins-121110-gmbh-co-kg-bafin-gibt-hinweis-auf-m%C3%B6glichen-ausfall-von-zinszahlungen-und-forderungen/ )

Die Tatsache, dass die UDI GmbH nunmehr für eine andere UDI Gesellschaft eine pünktliche Zinsauszahlung an die Anleger in voller Höhe meldet, soll wohl verloren gegangenes Vertrauen in die Gesellschaft zurückgewinnen.

Sicherlich würden sich Anleger der in der BaFin Meldung vom 12.6.2019 genannten Gesellschaften über eine solche Mitteilung der UDI GmbH ebenfalls freuen.

Trotzdem werden wohl diverse Anleger Überlegungen anstellen, aus Projekten der UDI GmbH auszusteigen, um Ihr Geld zurückzuerhalten. Dies sollte angesichts der Komplexität der Anlagen und ihrer Rechtsnatur gut überlegt sein. Hier ist eine genaue Einzelfallprüfung vor etwaigen Maßnahmen anzuraten.

Die Fachanwälte der Kanzlei AdvoAdvice mbB aus Berlin verfügen aufgrund langjähriger Praxis über eine umfassende Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht und beraten Anleger im Rahmen von Beratungsfehlern und weiteren Pflichtverletzungen seitens Emittenten von Vermögensanlagen. 

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und geben Ihnen gerne eine kostenfreie, verständliche und für Sie nachvollziehbare Ersteinschätzung damit Sie wissen, wo Sie rechtlich stehen. Dann können wir gemeinsam entscheiden, ob und wie eine anwaltliche Begleitung erfolgversprechend und vor allem für Sie wirtschaftlich sinnvoll wäre.

Weitere Informationen finden Sie auch in unserem **Themenbereich Bank- und Kapitalmarktrecht.**

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