Unberechtigte Forderung der Synergie Inkasso GmbH?

In den letzten Monaten und Jahren wandten sich deutschlandweit Betroffene an die Rechtsanwaltskanzlei AdvoAdvice aus Berlin, welche unter den Folgen eines negativen Schufa-Eintrags leiden mussten. Häufig ging es um Forderungen welche die Synergie Inkasso GmbH in eigenem Namen geltend macht, obwohl die Forderung ursprünglich auf die mittlerweile insolvente FlexStrom AG oder Flex Gas zurückzuführen war.

# Darf die Synergie Inkasso GmbH die Forderungen überhaupt geltend machen?

Zunächst ist in vielen Fällen festzustellen, dass die Forderungen tatsächlich einmal bestanden. Da die FlexStrom AG nunmehr aber seit mehreren Jahren insolvent ist, kann diese die Forderung nicht mehr in eigenem Namen geltend machen. Zunächst wurde die Forderung sodann über den Insolvenzvweralter Dr. Schulte-Kaubrügger geltend gemacht.

Dieser hat die Forderungen in der Folgezeit wohl an die Synergie Inkasso GmbH abgetreten. Da die Synergie Inkasso GmbH die Forderung nun in eigenem Namen geltend macht, ist diese in der Beweislast dafür, dass die Forderung an sie auch tatsächlich abgetreten wurde. Genau an dieser Stelle scheint es nunmehr Schwierigkeiten zu geben.

# **Urteil gegen die Synergie Inkasso GmbH**

So ist den Rechtsanwälten hier ein Urteil des AG Worms (Az. 9 C 81/17) bekannt geworden, in welchem eine Klage der Synergie Inkasso GmbH abgewiesen wurde. Konkret heißt es in dem Urteil:

*“Gemäß dem vorliegenden Abtretungsvertrag tritt der Gläubiger an den Abtretungsempfänger die aus der dem Forderungsverkauf beigefügten Anlage, die Bestandteil dieser Abtretung ist, ersichtlichen Forderung in vollem Umfang ab.*

*Die entsprechende Anlage wurde durch die Klägerin […] nicht vorgelegt.*“

Der Insolvenzverwalter bestätigte die Abtretung zwar gegenüber dem Gericht. Dies reichte dem Gericht als Nachweis für die tatsächliche Forderungsinhaberschaft aber nicht aus.

# **Rechtsfolge und Tipp**

In der Folge wurde die Klage der Synergie Inkasso GmbH abgewiesen. Wenn die Forderung in der Zwischenzeit verjährt ist, kann weder die Synergie Inkasso GmbH noch ein womöglich anderer Forderungsinhaber die Forderung tatsächlich erneut geltend machen.

Falls Sie von der Synergie Inkasso GmbH auf Zahlung eines Betrages verklagt werden, können Sie zunächst die sog. „Aktivlegitimation“ der Syergie Inkasso GmbH rügen. Diese muss dann nachweisen, dass sie Forderungsinhaberin ist. Sollte dieser Nachweis nicht gelingen, kann es ebenfalls zur Klageabweisung kommen. Zumindest vor dem Amtsgericht in Worms war dieser Weg erfolgreich.

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