Unsere Experten in der Presse: Schriftformerfordernis bei Mahnschreiben i.S.d. § 28a BSDG

Rechtsanwalt Dr. Tintemann – Beitrag in der Fachzeitschrift Verbraucher und Recht – Ausgabe 10/2016

Bedarf eine Mahnung i.S.d. Datenschutzgesetzes der Schriftform, oder genügt die reine Schriftlichkeit der Mahnung? Wie verhält es sich mit Mahnungen in einer online verfügbaren PostBox?

Unsere Experten werten die aktuelle Rechtsprechung aus und erörtern die Gründe, welche für eine qualifizierte Mahnung im Rahmen des § 28a Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sprechen. Konkret geht es um die Frage, ob Mahnungen von der verantwortlichen Stelle eigenhändig unterschrieben werden müssen und ob bisher genutzte Alternativen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

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Zusätzliche Informationen zu unserem Schufa-Experten Dr. Sven Tintemann finde Sie auch unter https://tintemann.de.

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