Versorgungsvertrag führte zu negativem Schufa-Eintrag

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author: dr–raphael-rohrmoser

Ein Unternehmer aus Baden-Württemberg wandte sich im Oktober 2020 an die Rechtsanwaltskanzlei AdvoAdvice, da er feststellen musste, dass die Tesch Inkasso Forderungsmanagement GmbH einen negativen Schufa-Eintrag für die EnBW Energie Baden-Württemberg AG zu seiner Person veranlasst hat.

Solche Negativeinträge wirken sich unmittelbar auf den von der Schufa Holding AG berechneten Score-Wert aus und führt dazu, dass die betroffene Person als kreditunwürdig eingestuft wird bzw. zur Einschätzung, dass *„Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt werden können“*. Dies kann zu einer Vielzahl verschiedener Probleme führen.

**Hausverkauf und Titulierung**

Der Betroffene teilte mit, dass er ein Haus verkauft habe und eine nachfolgende Wasserrechnung womöglich durch den Käufer nicht ausgeglichen wurde. Anders könne er sich die Forderung nicht erklären.

Im Schufa-Datenbestand wurde die Forderung im Juni 2020 eingetragen. Dabei wurde der Forderungsbetrag von ca.  300,00 Euro aufgeführt und es wurde eine sog. gerichtlich Titulierung (also einen Vollstreckungsbescheid, Urteil oder ähnliches) hinterlegt.

Erst durch den Negativeintrag erhielt der Betroffene Kenntnis von der Forderung.

Um die Angelegenheit schnell zu bereinigen, beglich er die offene Forderung innerhalb weniger Wochen nach Eintragung, obwohl er nach seiner Angabe keinerlei Gerichtspost erhalten hatte. Der Forderungsausgleich wurde dann ebenfalls im Datenbestand der Schufa Holding AG aufgenommen.

**Löschung mit anwaltlicher Hilfe**

Eine Löschung des Negativeintrages konnte erst  mit anwaltlicher Hilfe erreicht werden.

Während die Tesch Inkasso Forderungsmanagement GmbH, welche die Forderung für die EnBW Energie Baden-Württemberg AG eingemeldet hat, sich zu der Sache überhaupt nicht meldete, hat die Schufa Holding AG innerhalb eines Monats reagiert und mitgeteilt, dass der negative Eintrag gelöscht wird. Eine weitere Begründung dafür, warum eine Löschung durchgeführt wurde, lieferte die Schufa Holding AG jedoch nicht.

Es ist am Ende daher unklar, ob der fehlende Zugang der gerichtlichen Schreiben oder die geringe Forderungshöhe und der schnelle Zahlungsausgleich zu einem überwiegen der Interessen des Betroffenen bei einer >Interessenabwägung nach Art. 6 DSGVO geführt haben.

**Fazit**

An diesem Fall zeigt sich jedoch, dass eine schnelle Reaktion auf negative Einträge wichtig ist.

Ein schneller Zahlungsausgleich spricht auf jeden Fall erstmal für eine Zahlungsfähigkeit und gegen ein „typisches Schuldnerverhalten“.

Wenn Sie unsicher sind, ob eine zeitnahe Zahlung angebracht ist, sollten Sie sowohl dafür als auch für die Beseitigung des Negativeintrages anwaltlichen Rat suchen.

Haben auch Sie Probleme mit Einträgen in Auskunfteien, wie z.B. Schufa-Holding AG, Bürgel, Creditreform, Boniversum oder anderen? Dann wenden Sie sich an die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB unter info@advoadvice.de.

Weitere Informationen zum Thema Schufa und Datenschutz finden Sie hier.

Zusätzliche Informationen zu unserem Schufa-Experten Dr. Sven Tintemann finde Sie auch unter https://tintemann.de.

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