Vexcash widerruft Schufa Eintrag

Die Vexcash AG ist ein in Berlin ansässiger Anbieter für sog. Kurzzeitkredite. Diese haben in der Regel eine Laufzeit von ca. 30 Tagen und sollen bei kurzfristigen Finanzierungen helfen. Üblicherweise kann ein neuer Kredit erst abgeschlossen werden, wenn der alte Kredit vollständig ausgeglichen ist.

# Negativeintrag nach Ablauf der Kreditlaufzeit

Ein Hamburger Mandant der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB sah sich kürzlich mit einem negativen SCHUFA-Eintrag nach Ablauf der Kreditzeit konfrontiert. Nach Ablauf der 30 Tage wurde dem Betroffenen angekündigt, dass der Kredit gekündigt werden würde. Die tatsächliche Kündigung ging dem Betroffenen dann nicht mehr zu, da er zwischenzeitig ins Ausland verzogen war.

Sorgen durch Schufa Eintrag - Foto Pixabay

Es folgte dennoch ein Negativeintrag bei der Schufa Holding AG durch die Vexcash AG.

# Schnelle Hilfe durch außergerichtliche Einigung

Der SCHUFA-Experte Dr. Sven Tintemann konnte dem Betroffenen binnen weniger als zwei Wochen zu einer Löschung des negativen Eintrages verhelfen.

Dabei genügte ein einzelnes Aufforderungsschreiben an die Vexcash AG. Darin wurde die Vexcash AG mit der Tatsache konfrontiert, dass man einen ausgelaufenen Vertrag nicht zusätzlich kündigen kann, da bereits nach Auslaufen des Vertrages kein Vertragsverhältnis mehr bestehen würde.

Die Kündigungsvoraussetzungen lagen damit aus Sicht von AdvoAdvice nicht vor.

Auf diesem Hintergrund war auch eine negative SCHUFA-Eintragung aufgrund dieser Kündigung nach Ansicht von Dr. Sven Tintemann, Partner bei AdvoAdvice, nicht möglich.

Die Vexcash widerrief den negativen SCHUFA-Eintrag nach einer außergerichtlich getroffenen Vereinbarung kurzfristig und die SCHUFA Holding AG führte dahingehend eine Löschung des Eintrags durch.

# Unser Rechtstipp

Der zuständige Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann kommentierte abschließend: „Unabhängig davon, ob die von Negativeinträgen Betroffenen Darlehensnehmer von Kurzzeitkrediten oder von „normalen“ Darlehensverträgen waren, werden vor der Eintragung immer wieder elementare Fehler begangen. Sollte ein Fehler im Einzelfall vorliegen, kann dies dazu führen, dass der negative SCHUFA-Eintrag insgesamt zu Unrecht erfolgte und somit zur Löschung zu bringen ist.“

Haben auch Sie Probleme mit Einträgen in Auskunfteien, wie z.B. Schufa-Holding AG, Bürgel, Creditreform, Boniversum oder anderen? Dann wenden Sie sich an die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB unter info@advoadvice.de.

Weitere Informationen zum Thema Schufa und Datenschutz finden Sie hier.

Zusätzliche Informationen zu unserem Schufa-Experten Dr. Sven Tintemann finde Sie auch unter https://tintemann.de.

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